„Missbrauch muss mit allen Mitteln verhindert werden“
Stadt und Sportkreis unterzeichnen Rahmenvereinbarung zum Schutz des Kindeswohls
Eine Vereinbarung zum Schutz des Kindeswohls im Sport haben Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Bürgermeister Axel Weiss-Thiel für die Stadt Hanau, sowie Stefan Bahn und Sieglinde Weber für den Sportkreis Main-Kinzig im Hanauer Rathaus unterzeichnet. Anlass ist das überarbeitete Bundeskinderschutzgesetz, das eine solche Kooperation vorsieht. In der Vereinbarung verpflichten sich die Vereine beispielsweise, dass Trainer und Trainerinnen von Jugendlichen in Sportvereinen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und kein Einzeltraining mit Minderjährigen vornehmen. Des Weiteren werden Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen festgelegt, die helfen sollen zweideutige Situationen zu meiden und zum Schutz der jungen Sportlerinnen und Sportler dienen.
Die Vertragspartner appellieren an alle Vereine „hinzuschauen, abzuwägen und zu handeln“, um Kindesmissbrauch im Sport keine Chance zu geben. Mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung seien ernst zu nehmen, sie müssten thematisiert und dürften nicht ignoriert werden. Die Vertragspartner möchten dabei die Vereine unterstützen, ein wirksames Schutz- und Interventionskonzept in den Vereinen aufzustellen und bieten Fortbildungsmöglichkeiten im Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an.
Die Sportvereine werden dazu aufgefordert für eine ausreichende Schulung ihrer Mitarbeiter/innen zu sorgen. Dies kann durch regionale Angebote erfolgen, aber auch durch vereinsinterne Schulungen, die vom Sportkreis in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen angeboten werden. Der Sportkreis hat in den letzten Jahren diese Schulungen schon stark ausgebaut und hat im Vorgriff auf die Vereinbarung bereits in allen drei Teilen des Main-Kinzig-Kreises entsprechende Seminare durchgeführt. „Dieses werden wir weiter intensivieren und neben den Übungsleiterausbildungen auch die Vorstände entsprechend schulen“, kündigt Stefan Bahn an.
Für den Sportkreisvorsitzenden ist diese Unterschrift von großer Bedeutung. Werde doch mit dieser Vereinbarung viel Bürokratie von den ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen genommen und gleichzeitig dem Schutz des Kindeswohls die notwendige Aufmerksamkeit gegeben. „Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird“, so Bahn.
Auch Oberbürgermeister Kaminsky und Bürgermeister Weiss-Thiel freuen sich, über die Rahmenvereinbarung mit dem Sportkreis zum Wohl der Kinder. „Missbrauch muss mit allen Mitteln verhindert werden“, unterstreichen sie die Bedeutung der Erklärung, „denn wenn Eltern ihre Kinder in einem Sportverein anmelden, verlassen sie sich darauf, dass sie dort vor Gewalt sicher sind.“ Umkehrt müssten die Bürokratie sowie die möglichen Überprüfungen der neben- und ehrenamtlich tätigen Personen an die Gegebenheiten im Sport angepasst werden.
Wie OB Kaminsky betont, soll der Sportverein ein Ort sein, an dem Spaß und Bewegung im Vordergrund stehen. Allerdings habe die Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass eine besondere Aufmerksamkeit nötig sei, damit mögliche Täterinnen und Täter die besonderen Rahmenbedingungen im Sportverein nicht für Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch ausnutzen können.
Sportkreisvorsitzender Stefan Bahn ist sicher, dass mit der nun geschlossenen Vereinbarung die Arbeit für die Vereine nicht noch weiter erschwert wird. In den anderen Kreisen in Hessen wurden Vereinbarungen zwischen jedem einzelnen Verein und dem Kreis oder der Kommune geschlossen und daher die Vereine in ein enges Muster gedrängt. In Hanau wurde daher ausführliche Gespräche zwischen dem Sportkreis und dem Jugendamt und den politischen Entscheidungsträgern geführt. So wurde ein Weg gefunden, um auf der einen Seite den erforderlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und auf der anderen Seite die ehrenamtlich geführten Vereine nicht in Verwaltungsvorschriften „ersticken zu lassen“.
Bezüglich einer Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis hätten einige kommunale oder Kreisjugendämter deutlich engere Vorgaben gemacht, berichtet Bahn. Einige forderten diese Einsichtnahme von jeder Person, die eine Sportgruppe mit Kindern oder Jugendlichen im Verein beaufsichtigt; oft schon für Aufsichtspersonen ab einem Alter von 14 Jahren. So wäre die Beförderung zu einem Auswärtsspiel einer Mannschaft – welches ohne das Engagement der Eltern gar nicht funktionieren würde – nicht mehr durchführbar, so die Ansicht des Sportkreises. Der Sportbetrieb würde zum Erliegen kommen, ist sich Bahn sicher.
Diese Vorgaben basieren auf einer Interpretation des Bundeskinderschutzgesetzes, die von der Stadt Hanau, vom Main-Kinzig-Kreis und dem Sportkreis Main-Kinzig nicht geteilt wird. „Die Vereinbarung hier in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis ist näher an der Wirklichkeit und damit auch besser umsetzbar“, betont Bahn.
Die Vereinbarung ist mit entsprechenden Merkblättern und Vorlagen auch auf der Homepage des Sportkreises zu finden: www.sportkreis-main-kinzig.de
Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664
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Unterschrift Kindeswohl
Foto: Die Vereinbarung zum Kindeswohl unterzeichneten Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, OB Claus Kaminsky sowie Stefan Bahn und Sieglinde Weber für den Sportkreis Main-Kinzig.
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