Änderung der Vorfahrtregelung in der Ochshäuser Straße

08. Mai 2018.

Die Vorfahrtregelung im Einmündungsbereich Ochshäuser Straße/Forstfeldstraße wird geändert. Bei verschiedenen Überprüfungen durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kassel wurde festgestellt, dass die aktuelle Vorfahrtregelung im dortigen Einmündungsbereich nicht den tatsächlichen Verkehrsströmungen entspricht. Deswegen ist eine Anpassung der dortigen Regelung geboten. In enger Abstimmung mit den Ortsbeiräten Forstfeld und Bettenhausen sowie mit der Polizei und der KVG wurde daher die Änderung der aktuellen Vorfahrtregelung festgelegt.

Gegenwärtig ist die Forstfeldstraße in beiden Fahrtrichtungen gegenüber der Ochshäuser Straße vorfahrtberechtigt. Verkehrsteilnehmer aus der Ochshäuser Straße sind wartepflichtig. Tatsächlich biegen aber die meisten Verkehrsteilnehmer an dieser Einmündung aus der Ochshäuser Straße nach links in Richtung Leipziger Platz ab und in der Gegenrichtung folgt der Großteil der Verkehrsteilnehmer als Rechtsabbieger der Ochshäuser Straße.

Am Mittwoch, 9. Mai 2018, nun wird vormittags an der Einmündung eine abknickende Vorfahrt der Ochshäuser Straße folgend beschildert und markiert. Auf die Änderung der Vorfahrtregelung wird in allen Fahrtrichtungen mit großen Hinweistafeln hingewiesen. Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung gebeten.

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