Presseinformation

Nr. 137 Steinfurt, 08. Mai 2018


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Bodenbelastungen in Lengerich gefunden: Kreis Steinfurt führt umfangreiche Recherche durch
Anwohnerinnen und Anwohner sind informiert

Kreis Steinfurt/Lengerich. Beim Bau einer Tiefgarage an der Lienener Straße in Lengerich wurden in Tiefenlagen Bodenbelastungen entdeckt.

 

Die Bodenschutzbehörde des Kreises Steinfurt veranlasste sofort eine Untersuchung, die ein Fachgutachterbüro aus Osnabrück durchführte. Es stellte eine Belastung durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) fest. Diese zeigt sich als glänzende Flüssigkeit in eiszeitlich abgelagertem Bodenmaterial.

 

PAK entstehen bei der unvollständigen Verbrennung etwa von Kohle, Heizöl, Holz oder Tabak. Der bei der Verkokung von Steinkohle anfallende Teer enthält hohe Anteile an PAK. Einzelne Bestandteile gelten als krebserregend. Mit Teer und Teeröl behandelte Produkte, zum Beispiel teergebundener Asphalt (vor 1984), Teerpappe oder Teerimprägnierungen (für Eisenbahnschwellen) enthalten ebenfalls viel PAK. In Otto- und Dieselkraftstoff sowie Heizöl findet man Spuren von PAK. Auch kommen sie in Tabakrauch und geräuchertem, gegrilltem und gebratenem Fleisch vor.

 

Die jetzt in Lengerich festgestellten PAK-Konzentrationen übersteigen zum Teil die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete, so dass der Sachverhalt weiter geklärt werden muss. Die Bodenschutzbehörde führte eine umfassende historische Quellen-Recherche in den verfügbaren Akten und Archiven durch. Unterstützt wurde die Recherche durch die Firma Dyckerhoff, die angrenzend an das betroffene Grundstück bis in die 1970er Jahre ein Kalkwerk betrieben hatte. Konkrete Hinweise auf die Verwendung von teerhaltigen Flüssigkeiten wurden jedoch nicht gefunden.

 

Der Kreis Steinfurt wird in den nächsten Tagen durch weitere Untersuchungen klären, ob und wo genau sich noch weitere Belastungen im Untergrund befinden. Die möglicherweise betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden dazu bereits informiert. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht nach Einschätzung der Bodenschutzbehörde keine akute Gefährdung für die Anwohner und die Allgemeinheit.