09. Mai 2018.
Als Autofahrer wird man immer wieder mit dem Reißverschlussverfahren beziehungsweise mit dem Verkehrszeichen 531 StVO „Einengungstafel“ konfrontiert. Im Kasseler Stadtgebiet gibt es Stellen, an denen das Reißverschlussverfahren dauerhaft gilt, zum Beispiel auf der Schönfelder Straße. Vorübergehend wird der Verkehr so im Zuge von Baustellen geführt – wie derzeit zum Beispiel auf der Druseltalstraße. Wie muss man sich da eigentlich verhalten?
Beim Reißverschlussverfahren handelt es sich um ein Einfädelungsverfahren, das gemäß Paragraph 7 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich geregelt wird: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“
Obwohl in der StVO somit klar geregelt ist, dass sich Fahrzeuge auf der endenden Fahrspur nicht irgendwo einfädeln dürfen, sondern dass sie bis ans Ende ihrer Spur fahren müssen, ergibt sich in der Praxis immer wieder folgendes Bild: Fahrzeugführer versuchen, sich bereits weit vor der eigentlichen Verengung einzuordnen.
Dieses eigentlich regelwidrige Verhalten ist aus mindestens drei Gründen ungünstig: Erstens kann es zu Staus führen, weil die Verlangsamung des Verkehrs bereits weit vor der Engstelle stattfindet (zum Beispiel typisch auf Autobahnen). Zweitens kann es zu Behinderungen in und vor Knotenpunkten kommen, da angebotener Stauraum für Kraftfahrzeuge nicht ausgenutzt wird (zum Beispiel in der Schönfelder Straße). Drittens kann die Situation entstehen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der bereits weit vor der Einengung ein einscherendes Fahrzeug auf seine Spur hat fahren lassen, an der Engstelle erneut ein weiteres Fahrzeug auf seine Spur lassen muss. Er hat im übertragenen Sinne somit also zwei Reißverschlusszähne passieren lassen. Verglichen mit einem echten Reißverschluss an Kleidung wird deutlich, dass diese Vorgehensweise nicht sinnvoll ist und dadurch auch Konfliktpotential birgt.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt bittet daher darum, die gesetzlichen Regelungen zum Reißverschlussverfahren nach StVO einzuhalten, direkt vor der Fahrbahnverengung das 1-zu-1-Wechselprinzip anzuwenden, um damit den Verkehrsfluss bestmöglich zu gewährleisten.
Um dieses Einfädelungsverfahren an der Baustelle Druseltalstraße zu verdeutlichen, werden zeitnah beschreibende Verkehrszeichen installiert.
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