Jugendschöffen gesucht

23.05.2018 | Herten

Bewerbung bis 8. Juni möglich

Für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen und für die Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen noch männliche Hauptschöffen gesucht. Interessierte Bürger der Stadt Herten können sich bis spätestens 8. Juni 2018 bei der Stadtverwaltung Herten bewerben.

Das Bewerbungsformular liegt an der Information des Rathauses aus und kann auf der Internetseite der Stadt Herten unter www.herten.de heruntergeladen werden.

Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt und höchstens 69 Jahre alt und dürfen nicht vorbestraft sein.

Über juristische Kenntnisse müssen die Bewerber nicht verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. Die Schöffen sollen straffällig gewordenen Jugendlichen helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen. Jugendschöffen sollen deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Kontakt

Stadt Herten
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales

Ralf Angrick
Rathaus, Raum 41
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 629
Telefax: 0 23 66 / 303 226
E-Mail: r.angrick@herten.de

(Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich)

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



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