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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 24.05.2018


Obere Mühle 28: Richterliche Entscheidungen sind getroffen - Eilanträge wurden abgelehnt

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat sämtliche Eilanträge, die mehrere Mieter der Immobilie Obere Mühle 28 heute Vormittag mit dem Ziel gestellt hatten, die Auszüge doch noch zu verhindern, abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden der Stadt Iserlohn heute Abend um 21 Uhr mitgeteilt.

Damit ist die Auffassung der Stadt Iserlohn, dass ihre Vorgehensweise und alle ergangenen Bescheide rechtlich einwandfrei sind, bestätigt. Insofern wird die Stadt die ergangenen Ordnungsverfügungen am morgigen Freitag weiter umsetzen.

Das Angebot der Stadt Iserlohn an die Betroffenen, die Ersatzquartiere und die Umzugshilfen in Anspruch zu nehmen, besteht weiterhin. Die Stadt Iserlohn appelliert an die Bewohner, diese Angebote nun auch kurzfristig anzunehmen und den Freizug der Immobilie friedlich und in Kooperation mit ihr durchzuführen.



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