Bebauungsplan Burloer Straße West nun rechtssicher

28.05.2018 | Südlohn | Oeding

Auf Nachfrage der Verwaltung teilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen am heutigen Vormittag mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist kein Normenkontrollantrag gegen die Gemeinde Südlohn betreffend den Bebauungsplan Nr. 45, „Burloer Straße West II“ eingegangen ist.

Damit ist der Bebauungsplan nun endgültig rechtskräftig.

Bereits seit Ende Mai 2017 konnten Grundstücke erworben und bebaut werden. Allerdings sieht das Gesetz eine einjährige Frist zur Einlegung eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan vor, die nun abgelaufen ist.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage nach den Grundstücken im Bebauungsplangebiet jetzt weiter anzieht. Grundstücksanfragen nimmt gerne Frau Birgit Küpers, Telefon 02862 – 58227, entgegen.


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