Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 

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Magdeburg, 30. Mai 2018
Entfernung der Blumenkübel im Ahornweg
Öffentliche Stellungnahme des Tiefbauamtes

Bezüglich der entstandenen Diskussion um entfernte Blumenkübel im Ahornweg im Stadtteil Hopfengarten verweist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg auf folgende Zusammenhänge:

 

Das Aufstellen der Blumenkübel im Ahornweg basiert auf einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2006 zum Verkehrskonzept Hopfengarten. Darin hieß es unter anderem: „… 3. Die Verwaltung realisiert das Pilotprojekt  „Verkehrsberuhigung Ahornweg“ mittels Blumenkübeln und Sperrflächen…“ Infolge der Umsetzung des Beschlusses wurden verkehrsbehördlich die Markierung von zwölf Sperrflächen im Fahrbahnbereich zur Aufstellung von Blumenkübeln sowie die Sicherung mit Warnbaken angeordnet.

 

Die Verwaltung hatte bereits damals Bedenken gegen das Aufstellen geäußert, da der Gehweg im Ahornweg sehr schmal ist und Kinderwagen oder Rollstühle dann um die Kübel herumfahren müssen. Da das Aufstellen der Blumenkübel als Pilotprojekt eingestuft wurde, erfolgte die Umsetzung in bekanntem Umfang.

 

Ende vergangenen Jahres erreichten das Tiefbauamt mehrere Beschwerden und Anfragen aus der Nachbarschaft. Daraufhin wurden die Standorte der zwölf Blumenkübel auf Sicherheitsdefizite geprüft und an fünf Standorten ein Gefährdungspotential durch die Fahrbahneinengungen für Fußgänger festgestellt. Betroffen davon sind die Einmündungsbereiche zum Rotdornweg, Himbeerweg, Brombeerweg und Hagebuttenweg.

 

Gefährlich wurde es für die Fußgänger, weil sich im Laufe der Zeit das Verhalten der Autofahrer stark verändert hatte. Vor und nach den Fahrbahnverengungen im Bereich der Blumenkübel wurde weiterhin links gefahren. Die Blumenkübel und gesperrten Flächen führten nicht mehr zum Halten, zum Wechsel der Fahrbahn und dann anschließend dazu, dass sich die Autos wieder auf der rechten Fahrbahn eingliederten. Auf diese Weise wurde jeweils der linke Teil der Straße dann für Fußgänger gefährlich und nicht mehr nutzbar.

 

Im Ergebnis dessen hob die Straßenverkehrsbehörde im Februar 2018 diese fünf Standorte auf; Anfang März entfernte das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und Verkehrssicherungspflichtiger die Blumenkübel. Bei den verbleibenden sieben Standorten gibt es keine offensichtlichen Bedenken.

 

Parallel dazu werden derzeit nochmals Ersatzstandorte geprüft, die neben der Verkehrsberuhigung auch der erforderlichen Verkehrssicherheit genügen. Mit dem Ergebnis wird dann mit dem Vorstand des Hopfengartenvereins das konstruktive Gespräch gesucht.



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