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Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung der 3.Stufe gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Unterlagen können vom 06.06.2018 bis 06.07.2018 im Rathaus eingesehen werden. Hinweise und Anregungen werden dann in den Entwurf aufgenommen und eingearbeitet.
06. Juni 2018.
Dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Borken wurde in der Sitzung am 05.06.2018 mitgeteilt, dass die Lärmaktionsplanung der 3.Stufe durch die Stadt Borken abgeschlossen werden kann. Um die Lärmaktionsplanung der 3.Stufe abzuschließen, liegt der Entwurf zur Lärmaktionsplanung
in der Zeit vom 06.06.2018 bis 06.07.2018
beim Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung der Stadt Borken in 46325 Borken, Im Piepershagen 17, Gebäude C, Zimmer C155, öffentlich aus. Die Unterlagen können
- Montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Freitags von 08.30 Uhr bis 12:30 Uhr
eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist darüber hinaus auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung möglich. (Telefonnummer 02861/ 939-204).
Folgende Inhalte werde von der Lärmaktionsplanung abgehandelt:
Mögliche Betroffenheiten in Borken werden laut §47 BImSchG dargestellt
- Hauptverkehrsstraße wie z.B.: Bundesfernstraßen, Landstraßen oder grenzüberschreitende Straßen mit mehr als 3,0 Mio. KFZ/Jahr
Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden vorgeschlagen
- Förderung des ÖPNV, Fahrbahnsanierungen, Temporeduzierungen etc.
Öffentlichkeitsbeteiligung
- Mitteilung an die Politik, Öffentliche Auslegung
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich den Entwurf zur Lärmaktionsplanung der 3.Stufe ansehen. Hinweise und Anregungen werden dann in den Entwurf aufgenommen und eingearbeitet.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung der 3.Stufe gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz
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