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Hanau, 08. Juni 2018
Fälschungssicher und leichter zu kontrollieren
Bewohnerparkausweise erhalten ab 11. Juni neues Aussehen

Im Vorfeld der geplanten Online-Abwicklung bekommen die Parkausweise für Bewohner vom 11. Juni an ein anderes Aussehen als bisher. Wie Stadtrat Thomas Morlock erläutert, werden die neuen Berechtigungsscheine nicht mehr in Form einer aufzuklebenden Vignette ausgegeben, sondern als Papierausdruck, der im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden muss. Neben der Parkausweis-Nummer und dem Fahrzeug-Kennzeichen, dem Gültigkeitszeitraum und Angaben zur Genehmigungsbehörde wird künftig jeder Bewohnerparkausweis auch mit einem Wasserzeichen sowie einen QR-Code ausgestattet sein. „Durch diese Sicherheitsmerkmale weist der neue Bewohnerparkausweis eine hohe Fälschungssicherheit auf. Zudem ist er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsbehörde mittels der elektronischen Überprüfbarkeit über den QR-Code gut zu kontrollieren,“ beschreibt der zuständige Dezernent für das Ordnungsamt die Vorteile der neuen Gestaltung, für die eigens eine entsprechende Genehmigung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung eingeholt werden musste, da der neue Bewohnerparkausweis vom bundeseinheitlichen Muster abweicht.

Die alten Bewohnerparkausweise (grüne Vignetten) bleiben bis zum individuell ausgewiesenen Datum gültig. Ein Umtausch ist nicht notwendig. Erst bei einer neuen bzw. weiteren Beantragung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt, so Morlock weiter und ergänzt, dass künftig eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises frühestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit möglich ist. Auf dem neuen Bewohnerparkausweis wird dann die Restlaufzeit des bisherigen Parkausweises hinzugerechnet, so dass kein Verlust entsteht. Voraussetzung ist, dass keine Veränderung in der Adresse eingetreten ist und das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges gleich geblieben ist.

Unverändert bleiben die Gebühren für die Ausstellung eines Parkausweises. Zur Auswahl stehen kann eine sechs- und zwölfmonatige Gültigkeit. Dabei sind für eine Laufzeit von einem Jahr 30 Euro zu entrichten, sechs Monate kosten 15 Euro. Änderungen oder Ersatzausstellungen schlagen mit einer Gebühr von 10,20 Euro zu Buche.

Wie der Ordnungsdezernent in diesem Zusammenhang betont, handelt es sich hier um eine Verwaltungsgebühr. Mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises gehe kein Anspruch auf einen Parkplatz im Umfeld der Wohnung einher. „Das bevorrechtigte Parken für Bewohner bedeutet rechtlich nur eine Ausnahmegenehmigung im Hinblick auf regulierende Eingriffe im Straßenraum, die den Anwohnern eines Quartiers eine gewisse Erleichterung bei der Parkplatzsuche bringt.“

Anspruch auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises haben nach wie vor nur Personen, die in Hanau mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet sind und in einer der Straßen, in denen das Bewohnerparken eingerichtet ist, wohnen und Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eines zugelassenen Personenkraftwagens sind. Eine Ausnahmeregelung ist bei abweichendem Halter möglich: Bei regelmäßiger Nutzung eines Privatfahrzeuges eines Familienangehörigen oder sonstigen Fahrzeughaltern ist eine aktuelle, schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde. Bei regelmäßiger Nutzung eines Firmenfahrzeuges wird eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges benötigt. Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.

Anträge auf Bewohnerparkausweise können im Stadtladen Innenstadt oder in den Servicestellen der jeweiligen Stadtteile gestellt werden. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Es empfiehlt sich aber eine vorherige Terminvereinbarung im Stadtladen, um unnötige Wartezeiten bei der persönlichen Vorsprache zu vermeiden. Der Weg zum Termin ist unkompliziert: Über die städtische Homepage unter www.hanau.de lässt sich ganz einfach ein persönlicher Termin beim Stadtladen online sichern. Auf der Startseite ist in der rechten Servicespalte ein verlinkter Terminkalender, über den der Wunschtermin gebucht werden kann. Wichtig dabei ist, das Anliegen zu benennen und anschließend nicht zu vergessen, die eingehende Termin-E-Mail nochmals über den angegebenen Link zu bestätigen.

Wer keinen Internetzugang hat, kann selbstverständlich auch telefonisch über die Servicenummern des Stadtladens unter 06181 295-0 und -8135 oder persönlich vor Ort in allen Stadt(teil)läden einen Termin vereinbaren.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929




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Der Bewohnerparkausweis in neuem Design



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