„Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe werden in Kassel groß geschrieben.“ Mit diesen Worten haben Oberbürgermeister Christian Geselle und Bürgermeisterin Ilona Friedrich am Mittwoch, 13. Juni 2018, die neue „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ vorgestellt. Mit diesem neuen Angebot haben finanziell eingeschränkte Personen ab sofort eine einfache und vor allem diskrete Möglichkeit, Vergünstigungen bei Eintrittspreisen und Kursgebühren in Anspruch zu nehmen.
13. Juni 2018.
„Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass alle Menschen in der Stadt die vielfältigen und breit gestreuten Angebote für Kultur, Sport und Bildung nutzen können“, betonten Oberbürgermeister Christian Geselle und Bürgermeisterin Friedrich, die auch Sozialdezernentin ist. Die neue „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ ist ein Angebot an insgesamt etwa 24.000 Menschen in Kassel, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II und SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld erhalten. „Vergleichbare Angebote gibt es auch in anderen Städten, aber mit der ,Mittendrin! Teilhabecard Kassel‘ sind wir in Hessen Vorreiter“, sagte Friedrich.
„Personen, die Transferleistungen beziehen, mussten in der Vergangenheit als Nachweis für die Berechtigung ihre Leistungsbescheide vorlegen, was vielen Menschen sehr unangenehm ist und dieses auch zurecht als diskriminierend empfinden“, so Friedrich. Sie mussten auf diese Weise ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem jeweiligen Personal an der Kasse über das erforderliche Maß hinaus preisgeben.
Mit der „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ erhält dieser Personenkreis nun eine einfache und vor allem diskrete Möglichkeit, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Idee zur Einführung der „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ entstand bereits im Jahr 2016 durch Oberbürgermeister Geselle in seiner damaligen Funktion als Stadtkämmerer und Sozialdezernent. Eine frühere Einführung war vor allem aus technischen Gründen nicht möglich. „Es hat einige Zeit gedauert, aber wir hatten die nötige Ausdauer, um auch manche bürokratische Hürde zu überwinden“, erläuterte Friedrich. „Nun freue ich mich, dass es gelungen ist, diese Idee nach guter Vorbereitung in die Tat umzusetzen.“
Vorerst gilt die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ in Einrichtungen von Stadt Kassel und städtischen Betrieben. „Wir haben aber auch private Anbieter angefragt“, sagte Friedrich. „Wir rechnen mit weiteren Einrichtungen, die sich noch beteiligen werden.“ Über neu hinzukommende Angebote wird die Stadt auf ihrer Internetseite informieren.
Was ist die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“?
Bei der „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ handelt es sich um einen kleinen Berechtigungsnachweis im Visitenkartenformat, auf welchem die erforderlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer) vermerkt sind. Als Nachweis für die Echtheit ist auf der Seite mit den personenbezogenen Angaben ein transparentes Hologramm-Siegel aufgeklebt. Die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ berechtigt nur in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis zur Inanspruchnahme ermäßigter Eintrittspreisen/Kursgebühren.
Wer kann die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ beantragen?
Die Stadt Kassel stellt für folgende Personen (Erwachsene und Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres) auf Antrag eine „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ aus:
Schüler, Studenten und Schwerbehinderte erhalten die Ermäßigungen in der Regel gegen Vorlage ihres Schüler-, Studenten- oder Schwerbehindertenausweises und benötigen deshalb keine „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ wird auf Antrag vom Sozialamt der Stadt Kassel ausgestellt. Sie kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II müssen unbedingt die erste Seite ihres Leistungsbescheides im Antragsverfahren vorlegen (entweder im Online-Antragsverfahren „hochladen“ oder im Bürgerbüro zusammen mit einem Lichtbildausweis vorlegen)!
Wie wird die „mittendrin! Teilhabecard Kassel“ zugeschickt?
Im Sozialamt wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ vorliegen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird diese per Post an die bei der Antragstellung angegebene Anschrift geschickt. Jede Person eines Haushaltes, die die Voraussetzungen erfüllt, bekommt eine eigene Karte. Personen, die im Bürgerbüro eine „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ beantragen, bekommen sie dort direkt ausgehändigt (nur Bezieherinnen und Beziehern von SGB II-Leistungen, wenn sie keine technische Möglichkeit haben).
Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder bei der Antragstellung zum Beispiel der Leistungsbescheid des SGB II-Bezugs unleserlich oder unvollständig sein, erhält die Antrag stellende Person eine Mitteilung per E-Mail oder Brief und wird gegebenenfalls zur erneuten Antragstellung aufgefordert.
Was ist sonst noch wichtig?
Die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ ist nicht zwingend für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen. Weiterhin dient auch der Leistungsbescheid als Nachweis für die Ermäßigungen. Sollte der Leistungsbescheid nicht mehr mindestens zwei Monate gelten, soll die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ erst nach Vorliegen des neuen Leistungsbescheides beantragt werden.
Hintergrund
Viele öffentliche und private Einrichtungen im kulturellen, sportlichen oder Bildungsbereich gewähren seit Jahren für bestimmte Personengruppen Ermäßigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. So kostet zum Beispiel die Tageskarte für das städtische Auebad für Ermäßigte statt 5,50 Euro nur 4,50 Euro, der Eintritt in eine Vorstellung im Opernhaus des Staatstheaters Kassel im 1. Parkett 17,50 Euro statt 28,50 Euro.
Ermäßigungen erhalten je nach Preis- oder Gebührenordnung der Einrichtung unterschiedliche Personenkreise, wie zum Beispiel Kinder, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, aber auch Rentner oder Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Als Nachweis, dass ein Besucher/eine Besucherin berechtigt ist, die Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen, ist in der Regel an der Kasse ein entsprechender Nachweis, zum Beispiel Studenten- oder Schwerbehindertenausweis, vorzulegen.
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