Stochla: Land muss Voraussetzungen für wirkungsvollere Kontrollen im Mietwagenverkehr schaffen

21. Juni 2018.

Für wirkungsvollere Kontrollen im Taxi- und Mietwagenverkehr in Kassel sieht Stadtrat Dirk Stochla, Dezernent für Ordnung, Sicherheit und Verkehr, das Land Hessen in der Pflicht. Bereits im Jahr 2016 hat die Stadt Kassel beim Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Aufsichtsbehörde eine einheitliche Verwaltungspraxis der Genehmigungsbehörden in Hessen gefordert. Bis jetzt hat weder das Regierungspräsidium noch das Land Hessen darauf reagiert.

Aus Sicht der Stadt Kassel ist eine manipulationssichere elektronische Aufzeichnung der Beförderungsaufträge bei Mietwagen unabdingbar. „Wir haben begründete Zweifel, dass die derzeit bei den Mietwagen-Unternehmen eingesetzten Systeme zur Auftragserfassung diesen Vorgaben entsprechen“, erläutert Stochla. Daher hat sich die Stadt Kassel zuletzt 2016 an das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Aufsichtsbehörde gewandt und angeregt, eine elektronische Auftragserfassung nur dann zuzulassen, wenn sie manipulationssicher erfolgt. „Nur wenn das gewährleistet ist, können die Ordnungsämter wirkungsvoller kontrollieren“, betont Stochla.

 

Verstöße werden konsequent geahndet

Der Dezernent für Ordnung, Sicherheit und Verkehr reagiert auf jüngste Äußerungen der Interessengemeinschaft der Kasseler Taxifahrer und -fahrerinnen (IGKT), wonach die Stadt Kassel nicht ausreichend kontrolliere. Bereits im Januar 2018 führte Stochla dazu ein Gespräch mit Vertretern aus dem hiesigen Taxigewerbe. Nach diesen Beschwerden seien die punktuellen Kontrollen intensiviert worden. Allein seit März 2018 wurden 71 Kontrollen an Schwerpunkten wie dem Bahnhof Wilhelmshöhe oder auf der Friedrich-Ebert-Straße vorgenommen. „Wir schauen also nicht tatenlos zu, wenn Mietwagenfahrer gegen ihre gesetzliche Rückkehrpflicht verstoßen“, sagt Stochla. „Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen, die das Ordnungsamt feststellt, werden konsequent geahndet.“

Auch wurden in der Vergangenheit immer wieder Bußgeldverfahren angestrengt. „Nur sind uns leider die Hände gebunden“, erläutert Stochla. So komme es regelmäßig vor, dass bei einem Einspruch und einem dann folgenden Gerichtsverfahren Bußgelder auf 50 Euro reduziert werden. „Wenn Bußgelder in den gerichtlichen Verfahren derart reduziert werden, hat das keine abschreckende, generalpräventive Wirkung“, kritisiert Stochla.

 

Viele Mietwagen in anderen Kommunen gemeldet

Hinzu kommt, dass Dutzende Mietwagen in Kassel unterwegs sind, die von Unternehmen betrieben werden, die ihren Sitz in Kommunen im Landkreis haben. Die Stadt Kassel kann jedoch nur Bußgeldverfahren gegen Unternehmen führen, die ihren Betriebssitz im Stadtgebiet haben. Nach Erkenntnissen der Stadt Kassel sind allein in einer direkt angrenzenden Nachbargemeinde etwa 70 Mietwagen gemeldet, die zumeist im Kasseler Stadtgebiet unterwegs sind. Für die Betriebe in der Stadt Kassel gibt es 156 Taxi-Konzessionen und 108 Mietwagen-Genehmigungen.

Verstöße gegen die Rückkehrpflicht seien bei Kontrollen vor Ort sehr schwer nachzuweisen. Auf Grund der technischen Möglichkeiten habe jeder Mietwagenfahrer jederzeit die Möglichkeit, sich vom Betriebssitz aus einen Auftrag zu generieren und zukommen zu lassen. Teilweise würden sich Mietwagenfahrer Kontrollen auch entziehen, sobald sie feststellen, dass sich Mitarbeiter des Ordnungsamtes nähern.

 

Intensivierung von Betriebskontrollen

Auch deswegen will die Stadt Kassel ihre Strategie anpassen. Stochla kündigt an, dass Betriebskontrollen intensiviert werden, „um dadurch Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Unternehmern zu erhalten, ob sie beispielsweise ihre Abgabepflichten und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen einhalten“. Schon jetzt nutzt die Stadt Kassel die kürzlich durch eine Gesetzesänderung ermöglichte Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung.

Stochla äußert Verständnis dafür, dass die IGKT die Situation als frustrierend empfinde. „Wir lassen die Taxifahrer nicht im Stich. Nur liegt vieles, was die Lage verbessern könnte, nicht im Einflussbereich der Stadt Kassel“, betont Stochla.

 

Hintergrund – Rechtgrundlage ist das Personenbeförderungsgesetz

Rechtgrundlage für das Taxi- und Mietwagengewerbe ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Laut § 49 dürfen Mietwagen (so genannte Mini Cars) nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Auftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Ausnahmen davon sind, dass der Mietwagenfahrer vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Unternehmer buchmäßig zu erfassen und ein Jahr lang aufzubewahren. Anders als für Taxis besteht bei Mietwagen weder eine Beförderungs- noch eine Betriebspflicht. Taxis haben einen festen Platz im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Beförderungsentgelte für Taxifahrten und Beförderungsbedingungen werden vom Magistrat der Stadt als zuständiger Genehmigungsbehörde festgesetzt, allerdings immer nur auf Vorschlag und unter Beteiligung der Taxiunternehmer.

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