Landesregierung NRW ändert Landesentwicklungsplan

06.07.2018 | Herten

Bürgerinnen und Bürger können Entwurf einsehen und Stellung nehmen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) zu ändern. Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können den Entwurf der Änderung noch bis zum 15. Juli einsehen und dazu Stellung nehmen. Interessierte aus Herten können die Einsichtnahme beim Regionalverband Ruhr (RVR), Kronprinzenstr. 35, in 45128 Essen oder online vornehmen und sich so am Verfahren beteiligen.

Der Landesentwicklungsplan dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Raumordnungsplan zu entwickeln, ordnen und zu sichern. NRW ist ein dicht besiedeltes Land, an das vielfältige Nutzungsansprüche gestellt werden, die teilweise zueinander im Wettbewerb stehen. Im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) müssen diese Ansprüche aufeinander abstimmt werden. Der Plan beinhaltet Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel, die Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege, die technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung, die Versorgung mit Rohstoffen, die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sowie die Sicherung der Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser.

Der Entwurf des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes liegen montags bis freitags zur Einsichtnahme nicht nur bei der Regionalplanungsbehörde für Herten, dem RVR, sondern auch bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Haroldstr. 4 in 40213 Düsseldorf, aus.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.landesplanung.nrw abrufbar.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung, Sonntag, 15. Juli, vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung-Online“ unter www.beteiligung-online.nrw.de, per E-Mail an landesplanung@mwide.nrw.de, per Post, per Fax an 02 11 / 61 77 27 74 oder zur Niederschrift zu richten an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Haroldstr. 4, in 40213 Düsseldorf. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



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