16. Juli 2018
#Kreis Viersen#
Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es neue Regelungen. Darunter fallen zum Beispiel Säuren, Lösemittel, Reinigungsmittel und Heizöl – Stoffe, mit denen Gewerbetreibende, Landwirte und auch Privatleute umgehen. Seit dem 1. August 2017 ist die bundesweit geltende „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft, die die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern ersetzt hat.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Weitere Informationen zu der Verordnung gibt das Amt für Technischen Umweltschutz und Kreißstraßen des Kreises Viersen unter der Telefonnummer 02162 / 39 – 1242.
Auf den Internetseiten der Sachverständigenorganisationen und Fachbetriebe gibt es ebenfalls weitere Informationen. Unter folgendem Link findet sich der Text der Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/awsv/
Entsprechende Vordrucke zur Anzeige von Errichtung oder wesentlicher Änderung einer prüfpflichtigen Anlage stehen auf der Homepage des Kreises Viersen unter folgenden Links zur Verfügung.
Gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen:
https://www.kreis-viersen.de/C12575A800444797/files/awsv_gewerbe_und_landwirtschaft.pdf/$file/awsv_gewerbe_und_landwirtschaft.pdf?OpenElement
Private Heizölanlagen:
https://www.kreis-viersen.de/C12575A800444797/files/awsv_privat.pdf/$file/awsv_privat.pdf?OpenElement
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
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