Jung sein, bei der Wahl dabei sein – Zeit für die Demokratie investieren

13. Juli 2018.

Endlich 18 sein und wählen können! Nicht nur der Erwerb des Führerscheins, sondern auch das aktive und passive Wahlrecht markiert für junge Menschen den Übergang ins Erwachsenenalter. Dass mit diesem neuen Recht weit mehr verbunden ist als der Gang zur Wahlurne, darauf weist jetzt Bürgermeisterin Ilona Friedrich als für die Wahlbehörde zuständige Dezernentin hin. Sie möchte junge Menschen anregen, als ehrenamtliche Wahlhelferin beziehungsweise ehrenamtlicher Wahlhelfer an der Durchführung der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 sowie bei der Europawahl am 26. Mai 2019 mitzuwirken.

“Es handelt sich um nur wenige Stunden eines Tages, die für die Demokratie investiert werden. Gerade für junge Erwachsene ist dies eine super Möglichkeit, mit anderen gemeinsam zu erleben, wie demokratische Wahlen durchgeführt werden. Das mag für uns heute selbstverständlich sein, doch ist es ein hohes Gut. Bei einem Wahleinsatz sind die im Grundgesetz garantierten Wahlrechtsgrundsätze, wonach Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen, in Teams von sieben bis neun Personen ganz praktisch erfahrbar.“

Aktive Teilnahme am politischen Geschehen -1800 Ehrenamtliche sind im Einsatz

„Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen“, so Bürgermeisterin Friedrich. Im Einsatz werden bei der kommenden Landtagswahl rund 1.800 Ehrenamtliche in 153 Wahllokalen und  50 Briefwahlbezirken sein. Schon jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger ihr ehrenamtliches Engagement als Wahlvorstand zugesagt, viele davon bewährte Kräfte. Bürgermeisterin Friedrich - und mit ihr die Wahlbehörde der Stadt Kassel - möchten aber noch mehr junge Menschen gewinnen.

„Viele junge Erwachsene wissen gar nicht, dass auch sie bei Wahlen helfen können und sie uns herzlich willkommen sind. “ Wer deutsch und am 28. Oktober volljährig ist, mindestens seit dem 28 Juli 2018 seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat und möglichst in Kassel wohnt, kann sich grundsätzlich für eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Landtagswahl bei der Wahlbehörde melden. Bei der Europawahl können unter bestimmten Bedingungen auch Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, im Wahlvorstand mithelfen.

Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstands?

Im Wahllokal wird ab 7.30 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Dabei wird beispielsweise sichergestellt, dass der Wahlraum eingerichtet ist, Stimmzettel geheim ausgefüllt werden und nur Wahlberechtigte wählen. Als kleines Dankeschön bekommen alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“ von mindestens 30 Euro.

Die Wahlvorstände der Briefwahlbezirke treffen sich regelmäßig erst um 16.30 Uhr.

Nach 18 Uhr werden die Wahlergebnisse gemeinsam ausgezählt, die Ergebnisse notiert und an die Wahlbehörde gemeldet sowie die Unterlagen vom Wahlleiter zurück in das Rathaus geliefert. Wahlvorsteher und Schriftführer werden durch die Wahlbehörde geschult und erhalten Leitfäden zur Orientierung. Sollten doch noch Fragen auftreten, ist die Wahlbehörde für die Wahlvorstände immer erreichbar und unterstützt, wo es nötig ist.

Wo melden?

Bürgermeisterin Ilona Friedrich richtet sich gezielt an junge Erwachsene: „Investieren auch Sie einen Tag Freizeit und werfen Sie einen Blick „hinter die Kulissen“ einer Wahl! Sie können sich online auf www.serviceportal-kassel.de oder telefonisch über die (0561) 787-8510 als Wahlhelferin und Wahlhelfer für die Landtagswahl und/ oder die Europawahl melden.“

Kann ich Wahlhelferin/ Wahlhelfer werden? –Die „Checklisten“

Die rechtlichen Anforderungen sind für die Landtagswahl (§ 2 LWG)

1)            Deutsche Staatsangehörigkeit

o             Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

o             Sie haben das achtzehnte Lebensjahr vollendet

o             Sie wohnen seit mindestens drei Monaten

             in der Bundesrepublik Deutschland oder

             in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

o             Es liegt bei Ihnen kein Ausschluss vom Wahlrecht vor

2)            Unionsbürger

o             Sie sind Staatsangehöriger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)

o             Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

o             Sie wohnen seit mindestens drei Monaten

             in der Bundesrepublik Deutschland oder

             in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

o             Sie haben das achtzehnte Lebensjahr vollendet

o             Es liegt bei Ihnen kein Ausschluss vom Wahlrecht vor

 

 

 

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