Rauchen verboten – und Feuer machen ebenfalls!

26.07.2018 | Herten

Aktuell hohe Brandgefahr in Wäldern und Grünanlagen

Die Brandgefahr in Wäldern und Parkanlagen im Stadtgebiet ist durch die aktuell lange Trockenheit und die heißen Temperaturen sehr hoch. Deshalb weisen Feuerwehr, Stadt und ZBH gemeinsam darauf hin: Rauchen in Wäldern ist von Anfang März bis Ende Oktober verboten. Daneben sollten Bürgerinnen und Bürger einige weitere Sicherheitshinweise beachten.

Zigarettenreste sollten keinesfalls achtlos in die Natur geworfen werden – sie könnten leicht Brände auf Feldern, trockenen Wiesen und in Wäldern auslösen. Gleiches zählt für Glasflaschen und -reste.

Außerdem gilt: Feuer, z. B. durch Grillstellen, sind in öffentlichen Anlagen grundsätzlich verboten. Wer unerlaubt ein Feuer in einer öffentlichen Grünanlage macht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Darüber hinaus muss der Sicherheitsabstand von offenen Feuerstellen auf privatem Grund zu Waldrändern mindestens 100 Meter betragen.

Auch wer sein Kraftfahrzeug auf einer trockenen Grasfläche parkt, riskiert, dass die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen die dürren Pflanzen entzünden. Dementsprechend sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Wagen nur auf unbepflanztem Boden abstellen.

Die Maßnahmen und Verbote dienen dazu, Naherholungsgebiete zu erhalten und die Menschen, die sie nutzen, zu schützen. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, diese Vorgaben einzuhalten.

Sollte es dennoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen sein, muss dieser umgehend bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Hier sollte die betroffene Stelle möglichst genau beschrieben werden.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 0 23 66 / 303 357, r.eifert@herten.de



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