
Der Hochsauerlandkreis weist Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern auf eine Ende dieser Woche (19. August) endende Frist hin. Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen der Unteren Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises gemäß der 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bis spätestens 19. August anzuzeigen.
Im Mittelpunkt der Verordnung steht die Überwachung der Anlagen und Dokumentation im Rahmen der Betreiberverantwortung. Unter den Anwendungsbereich dieser neuen Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels, Veranstaltungsräumen oder Rechenzentren dienen. Auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen sind von der Anzeigepflicht betroffen.
Weitere Informationen erteilt die Untere Umweltschutzbehörde / Immissionsschutz, 02961 / 94 – 3263 (Schütte) oder Hochsauerlandkreis, Trinkwasser- und Umwelthygiene, 0291 / 94 – 1215 (Klung).
Pressekontakt: Hochsauerlandkreis,j.uhl