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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 06.09.2018
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Anmeldung der Schulanfänger 2019 Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2019 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Alle Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung sowie ein Anmeldeformular erhalten. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn im Rathaus I am Schillerplatz (6. Obergeschoss, Zimmer 603, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr) und muss bis spätestens 12. Oktober vorgenommen werden. Der ausgefüllte Anmeldebogen kann auch per Post an die Schulverwaltung übersandt (Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn) oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden. Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an einer katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme der Kinder.
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