Wegen Trockenheit: Kein Wasser aus Fließgewässern entnehmen

03. September 2018.

Die Stadt Kassel macht darauf aufmerksam, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern der 2. und 3. Ordnung noch bis 31. Oktober 2018 untersagt ist. Grund für diese Allgemeinverfügung der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde, die am 17. August in Kraft trat, ist die anhaltende Trockenheit. Nicht betroffen von dieser Untersagung ist die Fulda, die ein Gewässer 1. Ordnung ist. Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen aus Bächen, für die eine Genehmigung erteilt wurde.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Hessisches Wassergesetz (HWG) darf Wasser für den eigenen Bedarf aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Diese als Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Eigentümergebrauch bezeichnete Regelung findet ihre Beschränkung in § 6 Absatz 1 Nr. 6 WHG, wonach in oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten sind.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in vielen Gewässern im Stadtgebiet Kassel sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine signifikante Änderung dieser Situation ist nach Einschätzung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen immer noch weit unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. An dieser Situation ändern auch die derzeitigen Regenfälle nichts.

Aufgrund der Niedrigwasserstände besteht nach wie vor die Gefahr, dass das biologische bzw. ökologische Gleichgewicht nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Dieses gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung beobachtbar ist. Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser bedroht Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und gefährdet die notwendige natürliche Selbstreinigung.

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