Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 

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Magdeburg, 10. September 2018
Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
Antragsschluss am 30. September

Noch bis zum 30. September 2018 haben Vereine und Initiativen mit gemeinnützigen Zwecken die Möglichkeit, Anträge auf Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Magdeburg für 2019 zu stellen.

 

Zur Erhöhung des Anteils der Lastenräder möchte die Landeshauptstadt Magdeburg Vereine und gemeinnützig Tätige beim Erwerb und bei der Errichtung von passender Infrastruktur, wie zum Beispiel Abstellbereiche, finanziell unterstützen. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie des Umweltamtes. Ziel ist neben der Erhöhung des sichtbaren Anteils an Lastenrädern auch die Senkung von motorisierten Transporten in Magdeburg, um im Rahmen des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ CO2 einzusparen.

 

Die Höhe der Zuwendung darf laut Richtlinie grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten (Anteilsfinanzierung). Da möglichst viele Antragsteller berücksichtigt werden sollen, kann bei starker Nachfrage die Förderquote auf 50 Prozent festgesetzt werden. Jedoch können nach Maßgabe der Fördermittelrichtlinie auch weiterhin Anträge für andere Projekte eingereicht werden.

 

Die Richtlinie und der Antrag sind auf den Internetseiten der Stabsstelle Klimaschutz des Umweltamtes unter www.magdeburg.de verfügbar. Bei Fragen stehen Diana Grünert (diana.gruenert@ua.magdeburg.de) und Claudia Fricke (claudia.fricke@ua.magdeburg.de) gern zur Verfügung.

 



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