Landtagswahl und Volksabstimmungen: Briefwahlbüro im Kasseler Rathaus ab 24. September 2018 geöffnet

18. September 2018.

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist ab Montag, September, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am 28. Oktober 2018 stattfindende Landtagswahl und die damit verbundenen Volksabstimmungen sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen. Dies teilte die Wahlbehörde jetzt mit.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Hessen haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. EU-Bürger sind zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen nicht wahlberechtigt. In Kassel wählen können nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Wahlscheine gelten jeweils für einen bestimmten Wahlkreis, also entweder für den Wahlkreis 3 oder 4. Hintergrund ist, dass für den Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis 3 andere Personen kandidieren als im Wahlkreis 4.

Bei der Landtagswahl und den Volksabstimmungen wird das Stadtgebiet in den Wahlkreis 3 (Kassel I) und den Wahlkreis 4 (Kassel II) aufgeteilt. Der Wahlkreis 3 umfasst folgende Stadtteile:

West, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Brasselsberg, Süsterfeld/Helleböhn, Harleshausen, Kirchditmold, Oberzwehren, Nordshausen und Jungfernkopf.

Zum Wahlkreis 4 gehören folgende Stadtteile: Mitte, Südstadt, Rothenditmold, Nord (Holland), Philippinenhof-Warteberg, Fasanenhof, Wesertor, Wolfsanger/Hasenhecke, Bettenhausen, Forstfeld, Waldau, Niederzwehren und Unterneustadt.

Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Wenn möglich, ist auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Diese wird den Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis zum 6. Oktober keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.

Wer ab dem 8. Oktober nach Kassel zieht, kann in seiner Fortzugsgemeinde wählen, wenn er dort im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an briefwahl@kassel.de beantragt werden. Noch bequemer ist es, die Briefwahl online unter www.stadt-kassel.de zu beantragen. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können auch einem Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Hierzu muss neben dem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Für sie wählen darf er nicht!

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist vom 24. September bis zum Oktober, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, geöffnet. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer (0561) 787-8510 erreichbar.

Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 27. Oktober, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Der Gesetzgeber hat die Frist für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf Freitag, 26. Oktober, 13 Uhr, festgeschrieben. Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen!

Die Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen erfolgt am Wahltag, 28. Oktober, ab 18 Uhr.

Informationen zur Landtagswahl 2018 und den damit verbundenen Volksabstimmungen sowie den online-Briefwahlantrag sind auch auf den städtischen Internetseiten unter https://www.stadt-kassel.de zu finden. 

 

 

 

 

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