„Wir haben frühzeitig Klarheit geschaffen“
Hauptamtlicher Magistrat erläutert die neuen Zuständigkeiten nach Kreisfreiheit
„Wir werden als kreisfreie Stadt umfassend Verantwortung übernehmen.“ Auf diese kurze Formel bringt Oberbürgermeister Claus Kaminsky die neuen Zuständigkeiten der Kommune nach dem 1. April 2021. „Mit dieser Entscheidung, die wir dem Kreisausschuss letzte Woche noch vor allen anderen schriftlich mitgeteilt und erläutert haben, schaffen wir frühzeitig Klarheit darüber, wie wir uns die zukünftige Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Kreis vorstellen.“ Gleichzeitig erneuert Hanaus Rathauschef jedoch ausdrücklich sein Angebot an den Main-Kinzig-Kreis, überall dort, wo es für die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden kreisangehörigen Kommunen eine Erleichterung darstellt und lange Wege ersparen könnte, die entsprechenden Dienstleistungen für den Kreis zu übernehmen.
Ein gutes Beispiel dafür ist nach seinen Worten der künftige Umgang mit der neu an die Stadt fallenden Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Bereits seit 2006 gibt es einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk von Stadt Hanau und Main-Kinzig-Kreis für die Zulassungsstelle. Der Kreis übernimmt hier im Auftrag der Stadt die entsprechenden Aufgaben. Dieser Ordnungsbehördenbezirk sollte aus Hanauer Sicht um die Führerscheinstelle erweitert werden. Damit könnten die Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger aus einer Hand angeboten werden. „Dies wäre eine bürgernahe Entscheidung.“ Sollte der Main-Kinzig-Kreis seine beiden Abteilungen in das Kreisgebiet verlagern, wird die Stadt beide Einrichtungen selbständig organisieren. „Für die Hanauer Bürgerinnen und Bürger ändert sich zum Status Quo nichts.“ Für die umliegenden Kommunen, insbesondere die des Altkreises Hanau, könnte in einem solchen Fall die Stadt künftig die entsprechenden Dienstleistungen übernehmen, um deren Bürgerinnen und Bürger unnötig lange Wege zu ersparen. Dies würde allerdings eine neue rechtliche Regelung erfordern.
Auf Kooperation setzt man auch im Bereich Rettungsdienst und Katastrophenschutz. „Die Stadt wird die Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde und Trägerin des Rettungsdienstes selbständig wahrnehmen“, erinnert Kaminsky daran, dass die Brüder-Grimm-Stadt vom 1. Januar 2021 an als einzige Kommune im Kreisgebiet eine Berufsfeuerwehr haben wird.
„Allerdings schlagen wir vor, mit dem Main-Kinzig-Kreis einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich zu bilden und die bisher vom Kreis betriebene Zentrale Leitstelle in Gelnhausen in eine gemeinsame Trägerschaft zu überführen.“ Nach den Worten des OB sei es sinnvoll und zielführend, an die bisherige, gut funktionierende Arbeit der Zentralen Leitstelle anzuknüpfen und diese in Partnerschaft auszubauen, um unnötige Parallelstrukturen zu vermeiden. „Im Interesse eines effektiven Miteinanders in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine gemeinsame Einrichtung die beste Lösung.“
Bezüglich der SGB II Bearbeitung, die mit der Kreisfreiheit ebenfalls in die Verantwortung der Kommune fällt, hat sich die Stadt bereits für das Modell einer gemeinsamen Einrichtung (gE) mit der Bundesagentur für Arbeit entschieden, nachdem in den vorangegangenen Verhandlungen eine innovative und höchst bürgerfreundliche Konzeption entwickelt wurde. „Der Plan ist, vom 01.01.2021 an eine Anlaufstelle für alle Belange ‚rund um das Erwerbsleben‘ zu bieten,“ kündigt Bürgermeister Axel Weiss-Thiel an. Diese hessenweit bisher einmalige Struktur habe zudem den Vorteil, dass auch die Kosten für die Stadt sehr gut kalkulierbar sind, denn vertraglich geregelt ist eine feste Übernahme von 15,2 Prozent der Verwaltungskosten.
Auch wenn die Stadt künftig alle Aufgaben übernehmen werde, die bisher noch vom Main-Kinzig-Kreis für die Stadt Hanau erbracht würden, bedeutet dies nach den Worten des Bürgermeisters auch im Sozialdezernat nicht, dass in der weiteren Konkretisierung für einzelne Aufgaben keine interkommunale Kooperation denkbar sei. Diese werde aber nur dann in Betracht gezogen, wenn die Dienstleistung bei gleichem Leistungsniveau für Hanauer Bürgerinnen und Bürger zu geringeren Nettokosten erbracht werden könne. „Ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine solche Zusammenarbeit Synergien heben und Vorteile für alle Beteiligten bringen kann, ist das derzeit entstehende Haus des Jugendrechts, wo sich unter anderem die beiden Jugendämter von Stadt und Kreis einbringen, um bestmögliche Rahmenbedingungen für eine effiziente Arbeit zu schaffen.“
Neben dem Komplex des SGB II kommen im Sozialbereich noch neue Zuständigkeiten als örtlicher Träger der Sozialhilfe, die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Versicherungsamt sowie die Betreuungsbehörde und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen dazu.
Neu entstehen wird in Hanau mit dem Schritt in die Kreisfreiheit auch ein eigenes Stadtgesundheitsamt. Als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird die Stadt dann künftig Dienstleistungen rund um Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, für die Hanauerinnen und Hanauer bisher nach Gelnhausen fahren mussten, selbst anbieten können.
Weitere Zuständigkeiten, die nach dem 1. April 2021 ebenfalls in Hanau angesiedelt sein werden, sind die Untere Wasserbehörde, die Untere Forstbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde und die Immissionsschutzbehörde. Dazu kommen die Untere Fischereibehörde, die Jagdbehörde und die Waffenbehörde sowie neue Aufgaben im Bereich des Sprengstoff-, Schornsteinfeger und Veterinärwesens. Auch das Vereinsrecht, der Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung fallen fortan in die Verantwortung der Stadt.
„Mit den neuen Zuständigkeiten wird es uns möglich, Aufgaben ganzheitlich zu betrachten“, sieht Stadtrat Thomas Morlock einen wesentlichen Vorteil in der Entscheidung, alle Zuständigkeiten bei der Stadt zu bündeln. „Wir können unsere Arbeit an den realen Lebenslagen ausrichten, weil die Hindernisse durch unterschiedliche Zuständigkeiten entfallen.“ Davon erhofft sich der Ordnungsdezernent auch Synergieeffekte, die letztlich entlastend wirken sollen. Als ein konkretes Beispiel nennt Morlock die Kontrolle der Gaststätten, die einerseits von der städtischen Ordnungsbehörde erledigt wird, wenn es beispielsweise um Lärmbelästigung oder andere Verstöße gegen das Ordnungsrecht geht. Fällt dabei aber eine unsaubere Küche oder unhygienische Lebensmittellagerung auf, muss derzeit noch das Veterinäramt des Kreises hinzugezogen werden. „Mit der Kreisfreiheit und dem dann geltenden Verantwortungszuschnitt können wir umgehend tätig werden.“
Ein weiterer neuer Verantwortungsbereich wird die Abfallentsorgung sein. Heute sammelt die Stadt über den Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) die Abfälle zwar ein, ist aber als kreisangehörige Kommune gesetzlich verpflichtet, diesen vom Main-Kinzig-Kreis entsorgen zu lassen. Morlock, derzeit als zuständiger Dezernent für HIS, hofft nach eigenen Worten, dass durch die Übernahme der vollständigen Entsorgungskette durch die Stadt und die dann entstehende Möglichkeit, selbst Entsorgungswege zu suchen und zu verhandeln, am Ende eine Entlastung für die Gebührenzahler möglich wird.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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