Meldung vom 12.03.2020
Umgang mit dem Corona-Virus im Kreis Recklinghausen
Kreis und Städte beschließen gemeinsame Vorgehensweise

Bei einem Treffen der Bürgermeister auf Einladung des Landrats Cay Süberkrüb im Kreishaus haben sich die Verwaltungschefs auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Umgang mit dem Corona-Virus geeinigt. Basis für das Vorgehen sind der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster. Hier die Entscheidungen im Überblick.

Veranstaltungen
Der Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte sagen ab sofort alle nicht notwendigen eigenen Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai 2020 ab. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen draußen. Im Kreishaus betrifft dies zum Beispiel den Girls‘ and Boys‘ Day. Die Lage zum weiteren Vorgehen wird rechtzeitig neu bewertet. Notwendige Veranstaltungen finden weiter statt – zum Beispiel Sitzungen des Kreistages oder des Rates der Städte.

Ob eine Veranstaltung im Stadtgebiet, bei der nicht die Verwaltung Veranstalter ist, stattfinden kann, prüft das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt individuell. Eine Empfehlung bekommt es auf Anforderungen durch das Gesundheitsamt des Kreises.

Veranstaltungen wie Trauungen, VHS-Kurse oder Ähnliche werden auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Bestattungen. Gottesdienste und Moscheebesuche werden ebenfalls nicht eingeschränkt.

Termine in der Verwaltung nach Vereinbarung
Ab Montag, 16. März, finden Termine in Bereichen mit Bürgerkontakt nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung statt. Offene Sprechstunden wird es nicht mehr geben. Dies gilt ebenfalls für des Jobcenter Kreis Recklinghausen und seine Bezirksstellen sowie für das Straßenverkehrsamt in Marl.

Für Termine beim Straßenverkehrsamt in Marl ist zusätzlich zu der telefonischen Terminvereinbarung weiterhin die Online-Terminvereinbarung unter www.kreis-re.de/strassenverkehrsamt möglich. Telefonisch erreichen Sie die Zulassungsstelle unter 02361/53-7777 oder -7012, die Nummer der Führerscheinstelle lautet 02361/53-7012. Eine Alternative zur persönlichen Vorsprache zur Zulassung von Fahrzeugen kann außerdem ein Zulassungsdienst aus dem Kreisgebiet sein.

Schulen und Kindergärten
Verbindlich sind die Erlasse und Hinweise des Bildungsministeriums.

Pressekontakt:
Jochem Manz, Telefon: 02361 534083
Svenja Küchmeister, Telefon: 02361 534512
Lena Heimers, Telefon: 02361 534712



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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