Meldungsdatum: 25.06.2025

Erste Einbürgerungsfeier in der Stadt Arnsberg für 72 neue Staatsbürger

Die Stadt Arnsberg hat jetzt ihre erste Einbürgerungsfeier begangen. Im Rittersaal des Alten Rathauses übergab dazu Bürgermeister Ralf Paul Bittner die Urkunden an 72 Personen, die mit der Übergabe zu deutschen Staatsbürger:innen wurden. Durch die Reformierung des Staatsbürgerschaftsrechts im Juni 2024, das u.a. eine verkürzte Einbürgerungsfrist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bereits nach fünf Jahren sowie die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ermöglich, hat es auch in der Stadt Arnsberg ein verstärktes Interesse an Einbürgerungen gegeben.

Verstärktes Interesse an Einbürgerungen

In seinem Grußwort an die Teilnehmenden der Einbürgerungsfeier hob Bürgermeister Ralf Paul Bittner die von den Bewerberinnen und Bewerbern geleisteten Verdienste hervor, die zu einer erfolgreichen Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland geführt haben. „Die Einbürgerung ist nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern das Ergebnis Ihres Erfolges und ein Zeichen von Anerkennung und Zugehörigkeit“, sagte Bürgermeister Bittner im Rittersaal des Alten Rathauses. Dass es für viele Teilnehmende an der Feier, die aufgrund von Krieg und Verfolgung nach Deutschland geflüchtet sind, gelungen ist, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, sei alleine ihr eigener Verdienst. Ralf Paul Bittner betonte zudem, dass sich die Stadt Arnsberg schon immer als eine bunte Stadt verstanden habe, die das vertrauensvolle Zusammenleben verschiedener Nationen fördert. „Dieses Zusammenleben von über 110 Nationen in Arnsberg hat schon Tradition“, so Bittner weiter.

Zusammenleben von 110 Nationen

Der Übergabe der Urkunden an die Bewerber:innen um die deutsche Staatsbürgerschaft gingen die gestellten Einbürgerungsanträge voraus, die in einem Zeitraum von 2022 bis 2025 an die Stadt Arnsberg gerichtet wurden. Die Einbürgerungen werden in der Regel nach § 10 des Staatangehörigkeitsrechts (StAG) vollzogen. Für einen positiven Bescheid über die Einbürgerung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland von mindestens fünf Jahren – bei Familienangehörigen können Abweichungen von dieser Frist in Betracht gezogen werden. Die Antragstellenden müssen zudem handlungsfähig sein und sich zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Darüber hinaus ist auch ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands erforderlich.

Historische Verantwortung Deutschlands

Ferner müssen Antragstellende im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltsgenehmigung) sein. Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt jedoch zur Einbürgerung. Die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln wird vorausgesetzt – auch hier können andere Regelungen in Betracht gezogen werden. Für eine Einbürgerung ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Für Einbürgerungen gibt es darüber hinaus auch einen Ermessensspielraum: Eine Einbürgerung soll lt. § 9 z.B. bereits nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren ermöglicht werden, wenn der oder die Einbürgerungsbewerberin mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und diese Bindung seit mindestens zwei Jahren besteht.

Feierlicher Rahmen

Bei der ersten Einbürgerungsfeier in der Stadt Arnsberg, die in einem feierlichen Rahmen abgehalten wurde, übergab Bürgermeister Ralf Paul Bittner die Urkunden persönlich an die Bewerberinnen und Bewerber, die mit diesem formalen Akt als deutsche Staatsbürger:innen aufgenommen wurden. Bürgermeister Bittner lobte dabei, dass sich die Bewerber:innen um die deutsche Staatsbürgerschaft damit bewusst entschieden hätten, ein Teil der deutschen Gesellschaft zu werden. „Ich danke Ihnen für die Entscheidung, Ihren Mut und Ihr Engagement, mit welchem Sie die Verbundenheit zu unserem Land und zu unserer Stadt zum Ausdruck bringen“, so Bürgermeister Ralf Paul Bittner im Rahmen der Feier, der allen seine herzlichen Glückwünsche zur Einbürgerung ausdrückte.

Überblick Einbürgerungen:

Albanisch: 4

Algerisch: 1

Afghanisch: 2

Angolanisch: 1

Belgisch: 1

Bosnisch: 1

Eritreisch: 5

Indisch: 1

Irakisch: 11

Italienisch: 1

Jemenitisch: 1

Koreanisch: 1

Kosovarisch:  5

Marokkanisch: 1

Mazedonisch: 2

Montenegrinisch: 5

Pakistanisch: 1

Portugiesisch: 1

Rumänisch: 1

Russisch: 1

Serbisch: 1

Syrisch: 6

Türkisch: 18

 

Gesamt: 72

 

Unter den Eingebürgerten befinden sich 19 Personen unter 16 Jahren. 51 Personen liegen zwischen 16 bis zum Rentenalter sowie zwei Personen, die sich bereits im Rentenalter befinden. Es wurden 27 Frauen und 45 Männer eingebürgert.

Kontakt: Frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, f.albrecht@arnsberg.de


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Einbürgerungsfeier1

©  Stadt Arnsberg
Einbürgerungsfeier1

Bürgermeister Ralf Paul Bittner gratulierte im Beisein von Mitarbeitenden des Fachdienstes Integration und Zuwanderung den neuen deutschen Staatsangehörigen, die mit der Verleihung der Urkunde eingebürgert wurden.


Einbürgerungsfeier2

©  Stadt Arnsberg
Einbürgerungsfeier2

Im Rittersaal des Alten Rathauses in Arnsberg verfolgten zahlreiche Gäste der Einbürgerungsfei-er die Übergabe der Urkunden durch Bürgermeister Ralf Paul Bittner.


Einbürgerungsfeier3

©  Stadt Arnsberg
Einbürgerungsfeier3

Bürgermeister Ralf Paul Bittner spricht zur Einbürgerungsfeier.