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Pressemitteilung vom 31.10.2019
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Kinder und Jugendzentrum Karnacksweg: Nutzungsuntersagung an Vereine und Gruppen
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Iserlohn.

Für die aus Brandschutzgründen erforderliche kurzfristige Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses wurde auch das Gebäude des städtischen Jugendzentrums am Karnacksweg in Betracht gezogen. Bei der Überprüfung der unter Denkmalschutz stehenden Immobilie stellte sich nun jedoch heraus, dass das Gebäude Karnacksweg 44 deutlich abweichend von der seinerzeit ausschließlich für den Betrieb als Jugendzentrum erteilten Baugenehmigung genutzt wird.

Diese abweichenden Nutzungen sind unter den gegebenen Bedingungen innerhalb des Gebäudes auf der Basis der erteilten Baugenehmigung nicht mehr möglich. Die Stadt Iserlohn muss daher den sogenannten Drittnutzern im Jugendzentrum die Nutzung der Räumlichkeiten ab sofort untersagen. Nur wenn die Personenanzahl im Gebäude stark eingeschränkt wird, kann der Kernbetrieb des Jugendzentrums aufrechterhalten bleiben.

Die betroffenen Vereine und Gruppen wurden, soweit möglich, bereits persönlich informiert. Zusätzlich erhalten sie ein entsprechendes Schreiben.

Die Stadt Iserlohn ist sich bewusst, dass diese Nutzungsuntersagung die Vereine und Gruppen vor große Herausforderungen stellt. Sie wird sie bei der Suche nach einem Ausweichquartier unterstützen, bis eine nachhaltige Lösung für das Jugendzentrum Karnacksweg gefunden ist. Die Stadt hat dafür einen zentralen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

 



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