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Pressemitteilung vom 18.03.2020
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Coronavirus: Informationen zum Einzelhandel
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Iserlohn.

Die Fortschreibung der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 17. März 2020 umfasst auch präzisierte Regelungen über die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren zur Begrenzung und Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus und ist ab heute, 18. März 2020, von den Kommunen des Landes umzusetzen. Im Kern sind hiervon ab sofort alle Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsstellen betroffen, deren Sortimente nicht zur unmittelbaren Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs dienen.

Die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:

Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Davon ausgenommen sind: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Folgenden Geschäften ist bis auf weiteres darüber hinaus auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

Der Zugang zu Einkaufszentren etc. ist ab dem 18.03.2020 nur gestattet, wenn sich dort die oben genannten wichtigen Ausnahmen wie beispielsweise Apotheken etc. befinden und auch nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen.

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. Weitere Informationen zur Erlasslage finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.land.nrw/corona. Die Allgemeinverfügungen für die Stadt Iserlohn finden Sie im Wortlaut auf der städtischen Homepage www.iserlohn.de (Bekanntmachungen anklicken). 

Gleichzeitig appelliert die Stadt mit Nachdruck an alle Betroffenen, die Einschränkungen selbstständig und verantwortungsvoll umzusetzen und überall dort, wo Kunden, Besucher und Gäste noch zusammentreffen, die Grundregeln der Hygiene einzuhalten, auf einen begrenzten Zutritt zu Geschäftsräumen zu achten sowie die Bildung von Warteschlangen und sonstigen Menschenansammlungen dringend zu vermeiden.

Aufgrund zahlreicher diesbezüglicher Einzelanfragen von betroffenen Unternehmen und besorgten Bürgerinnen und Bürgern bittet die Stadt Iserlohn um Vertrauen zu ihren Mitarbeitern/innen in den entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen. Es gilt, die von Bund und Land  ausgesprochenen Weisungen und Empfehlungen kurzfristig und juristisch korrekt  auf die Gegebenheiten Iserlohns anzupassen. Da hierbei möglicherweise nicht alle Informationsbedarfe gleichzeitig und umfassend erfüllt werden können, wird für unvermeidbare Verzögerungen in der öffentlichen Kommunikation um Verständnis gebeten.  



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