Iserlohn.
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bedeuten für alle in diesem Jahr erhebliche Einschnitte. Diese wirken sich auch in besonderem Maße auf die kommenden Osterfeiertage aus.
Gemäß §11 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Deshalb dürfen Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer zurzeit nicht stattfinden.
Darauf wurde das Ordnungsamt gestern in einem Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Gleichzeitig erläutert das Ministerium, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- bzw. Gartenabfälle bestehe derzeit nicht. Dies bedeutet, dass eventuell bereits aufgeschichtete Osterfeuer weder unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Ostern noch zu einem späteren Zeitpunkt abgebrannt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Regelungen wird kontrolliert. Für Rückfragen steht der zuständige Sachbearbeiter im Ordnungsamt Herr Johannsen unter der Rufnummer 02371 / 217-1617 gerne zur Verfügung.
Grünabfälle aus Osterfeuern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Einsammlung / Abholung über die städtische Grünabfallabfuhr oder den Stadtbetrieb Iserlohn / Hemer ist nicht möglich. Die Verantwortlichen können größere Grünabfallmengen, wie sie im Rahmen eines Osterfeuers anfallen, bei der Kompostierungsanlage der Firma Lobbe in Sümmern abgeben. Wer die Möglichkeit hat, kann die Abfälle auch schreddern / häckseln und den entstehenden Mulch zur Bodenverbesserung oder Unkrautbekämpfung im Garten nutzen. Nähere Informationen für die ordnungsgemäße Entsorgung von Grünabfällen gibt es auf der Homepage des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft unter https://www.zfa-iserlohn.de. Dort finden sich auch Informationen zu den Öffnungszeiten der Bringhöfe nach Ostern.
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