NABU-Homepage NABU-Nachrichten
NEWS

Naturschutzbund NABU, Pressestelle
Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn
Telefon +49-0228-4036-141, Fax +40-0228-4036-206
Redaktion: Bernd Pieper (ViSdP)




[Alle Meldungen]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Bonn, 28. September 2000
NABU-Hintergrund
4. European BirdWatch -- 30.09./01.10.2000

Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit: Seit 1993 veranstaltet BirdLife International, dessen deutscher Partner der Naturschutzbund NABU ist, im zweijährigen Wechsel ein europa- oder weltweites Wochenende für Vogelschutz und Vogelbeobachtung. Dieser "BirdWatch" findet jeweils am ersten Wochenende im Oktober statt. Wie notwendig Informationen über den Zugvogelschutz und die Sensibilisierung für dieses Thema sind, zeigen in erschreckend brutaler Weise alle Jahre wieder die Meldungen über die alljährliche Jagd auf Singvögel in Italien, Griechenland und Frankreich.

Kaum ein Phänomen der Natur hat die Menschen seit dem Altertum mehr beschäftigt als die Geheimnisse des Vogelzuges. Und nichts bestätigt die Wahrheit des Schlagwortes "Naturschutz kennt keine Grenzen" deutlicher als die jährlichen Wanderungen der Zugvögel - etwa des NABU-"Wappenvogels" Weißstorch - über tausende von Kilometern aus ihren Brutgebieten in die Überwinterungsgebiete. Schützen können wir sie nur, wenn nicht nur Brut- und Überwinterungsareale, sondern auch ihre Rastgebiete, die "Tankstellen des Vogelzuges", erhalten werden.

Es ist daher kein Wunder, dass zeitgleich mit der "Erfindung" der wissenschaftlichen Vogelberingung im Jahr 1899 auch der "Bund für Vogelschutz" (heute NABU) gegründet wurde. Lina Hähnle, die den NABU 1899 als "Bund für Vogelschutz" in Stuttgart gründete, wurde schon Anfang des 20. Jahrhunderts gegen die Unsitte des Hutschmucks aus Vogelfedern aktiv, und protestierte gemeinsam mit italienischen Vogelschützern gegen den "Vogelmord". Im Jahre 1902 setzte sie sich für die Verabschiedung der ersten internationalen Vogelschutzkonvention von Paris ein: die "Übereinkunft zum Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel".

Weitere Marksteine der Naturschutzbewegung im 20. Jahrhundert waren nationale und internationale gesetzliche Grundlagen in der Folge des 1. Europäischen Naturschutzjahres 1970: 1971 die Ramsar-Konvention zum Schutz von Wasservögeln und ihrer Lebensräume, 1976 das Bundesnaturschutzgesetz und 1979 die Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten.

Ebenfalls 1979, also vor mehr als zwanzig Jahren, trat die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Mit ihr haben sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, Schutzgebiete für Vögel auszuweisen, zudem sollte die Richtlinie dem illegalen Massenfang und der Jagd auf Sing- und Greifvögel in Südeuropa ein Ende machen. Doch bis heute dürfen manche Arten in diesen Ländern auch legal bejagt werden, wobei man sich jeweils auf die Tradition und regionale Kultur bezieht. Die Abschuß- bzw. Fangzahlen sind nur teilweise bekannt. Insbesondere über Fang und Abschuß von Singvögeln (in Italien, Griechenland und Frankreich sind z.B. Feldlerche, Amsel, Wacholderdrossel, Singdrossel und Rotdrossel freigegeben) liegen noch keine verläßlichen Zahlen vor. Nach vorläufigen Zahlen einer Studie, die die Europäische Kommission gerade anfertigen läßt, werden z.B. in Frankreich jährlich 500.000 bis 1,2 Millionen Kiebitze und 1,5 bis 5 Millionen Feldlerchen in Netzen gefangen oder geschossen. Hinzu kommen seltene Arten wie Knäkente (in Frankreich ca. 10.000 und in Italien ca. 30-50.000), Wachtel (640.000 in Frankreich, 5-600.000 in Italien, 4-700.000 in Griechenland und 1,7 Millionen in Spanien) und Goldregenpfeifer (50-60.000 alleine in Frankreich). Eine der "beliebtesten" Arten ist nach wie vor die Waldschnepfe: Während sie in Deutschland zur Zeit nur im Herbst gejagt werden darf (25-40.000) - einige Jagdzeitschriften fordern aber bereits auch hier wieder die Frühjahrsjagd -, darf sie z.B. in Italien (800.000) noch bis zum 31. Januar, in Griechenland (500.000 - 1 Million) und Frankreich (1,3 Millionen) sogar noch bis zum 28. Februar geschossen werden.

Der illegale Fang mit Netzen und Leimruten, etwa von Rotkehlchen, Meisen, Zaunkönigen, Buchfinken und anderen Kleinvögeln in Italien, läßt sich nicht beziffern. Vermutlich geht es hier um Millionen von Zugvögeln, die als zweifelhafte "Delikatesse" in Kochtopf oder Bratpfanne landen.

Der NABU und seine Partnerverbände von BirdLife International versuchen daher, vor allem Druck auf die Regierungen dieser Länder auszuüben. Zudem konnten etwa durch gemeinsame Zugvogel-Camps in Italien zahlreiche Tiere, insbesondere Greifvögel, gerettet werden. Durch die massive Lobbyarbeit des BirdLife-Partners LIPU in Italien nahm zudem die Popularität der Jagd ab, die Zahl der Jäger sank von ehemals über 2 Millionen auf unter 800.000.

Aber auch in Deutschland steht es mit dem Artenschutz noch längst nicht zum besten. So erschallt auch hier wieder – ganz nach französischem "Vorbild" – in den einschlägigen Jagdzeitschriften lautstark der Ruf nach Ausdehnung der Jagdzeiten auf die Waldschnepfe auf das Frühjahr, und auch der Abschuss von Greifvögeln, Graureihern, Gänsesägern oder anderen "Schadvögeln" wird mancherorts wieder gefordert oder (Graureiher und Gänsesäger in Bayern) bereits prak-tiziert; illegal vergiftete oder getötete Greifvögel sind auch keine Seltenheit !

In einigen Bundesländern dürfen entgegen den Bestimmungen der EG-Vogelschutzrichtlinie Krähen, Elstern und Eichelhäher noch in der Brutzeit geschossen werden, selbst ihre Aneignung und Ver-wertung ist in NRW und Bayern erlaubt. Auch die Jagd auf Tauben während der Brutzeit verstößt klar gegen die Richtlinie. Einen ganz krassen Verstoß gegen die EG-Vogel-schutzrichtlinie stellen nach Auffassung des NABU die Abschussgenehmigungen einiger Bundesländer zur Reduktion des Kormoranbestandes dar - einer Art, die wegen der menschlichen Verfolgung zu Beginn dieses Jahrhunderts kurz vor der Ausrottung stand und sich erst durch konsequenten Schutz in den letzten beiden Jahrzehnten wieder erholt hat. Die EG-Vogelschutzrichtlinie gestattet Eingriffe in die Bestände der Vögel nur bei nachgewiesenen Schäden, etwa in der Fischereiwirtschaft; dieser Beweis wurde aber bis heute nicht erbracht. Zudem können alle Teichwirte Entschä-digungszahlungen erhalten. Bezeichnenderweise wurden in Baden-Württemberg, wo der Kormoran-Abschuss auf Antrag möglich ist, im Winter 1996/97 nur 5 von insgesamt 604 erlegten Kormoranen an Teichwirtschaften geschossen. Im Winter 1997/98 wurden dort 579 Kormorane erlegt, davon kein einziger (!) an einer Teichwirtschaft. Die Tiere fielen also den Interessen der Hobbyangler zum Opfer!

Aber auch beim Schutz der Lebensräume hat Deutschland noch einiges nachzuholen: Erst vor wenigen Wochen hat die Europäische Kommission den NABU darüber informiert, dass die Kommission im Falle der vom NABU angestrengten Beschwerde Nr. 92/4575 gegen Deutschland am 5. Juli 2000 beschlossen hat, "nun unverzüglich den Europäischen Gerichtshof anzurufen". Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag (früher Art. 169 EWG-Vertrag) ist die Tatsache, dass Deutschland nur unzureichend besondere Schutzgebiete gemäß Art. 4 EG-Vogelschutzrichtlinie (sog. SPAs) ausgewiesen hat, die eigentlich bis 1981 (bzw. in den neuen Ländern bis 1992) hätten ausgewiesen werden müssen. Die Kommission hatte dies bereits in einer begründeten Stellungnahme vom 11.12.1998 umfassend dargelegt und bereits im Sommer 1999 beschlossen, den EuGH anzurufen, dann aber noch auf das Erscheinen des neuen IBA-Inventars 2000 gewartet, das die Situation Deutschlands noch viel drastischer darstellt. Waren bis dato nur ca. 40 % der 169 vom NABU als "Important Bird Area" (IBA) identifizierten Gebiete als SPA offiziell gemeldet worden, hat sich die Situation mit dem neuen IBA-Inventar 2000, das 285 Gebiete mit ca. 10 % der Landesfläche Deutschlands auflistet, noch weiter verschärft. Danach haben insbesondere die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein viel zu wenige SPAs ausgewiesen, nur aus Sachsen, Thüringen sowie den Stadtstaaten Bremen und Hamburg liegen zufriedenstellende Meldungen vor.

Gründe für mehr Lobbyarbeit und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für nsere Zugvögel gibt es also auch heute noch mehr als genug!

In Deutschland und zahlreichen anderen Staaten war der World bzw. European BirdWatch in den vergangenen Jahren ein großer Erfolg. So organisierten in den letzten Jahr bis zu einhundert NABU-Gruppen vogelkundliche Exkursionen, Informationsveranstaltungen und Telefon-hotlines mit örtlichen Zeitungen, um so den Vogelschutz in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Bei den ornithologischen Exkursionen vom norddeutschen Wattenmeer bis zu den Alpen wurden über 200 Arten beobachtet, darunter ornithologische Raritäten wie Silber- und Purpurreiher, Wellenläufer, Mornellregenpfeifer und Steinadler. Ausgeprägter Vogelzug wurde sowohl an den Küsten von Nord- und Ostsee, aber auch im Binnenland beobachtet. So konnten z.B. die Exkursionsteilnehmer im NABU-Naturzentrum Katinger Watt an der Nordseeküste beim 3. World BirdWatch 1997 neben zahlreichen Enten- und Watvogelarten mehr als 15.000 in der Eidermündung rastende Eiderenten registrieren; zudem wurde als besondere Rarität eine große Raubmöwe gesehen. Auf der Insel Wangerooge wurden Besonderheiten wie Wellenläufer, Silberreiher und Gelbbrauen-Laubsänger beobachtet. Im Kranich-Informationszentrum Groß Mohrdorf wurden die 70 Exkursionsteilnehmer Zeugen des beeindruckenden Schlafplatzfluges von 12.400 Kranichen; auf den Inseln Rügen und Usedom wurde ausgeprägter Kleinvogelzug festgestellt. Auch im Binnenland und im Alpenvorland herrschte ausgeprägtes Zuggeschehen, so wurden z.B. alleine in der Lahnaue in Hessen 100 Vogelarten nachgewiesen.

Während des 3. European BirdWatch 1998 haben der NABU und seine europäischen Partnerverbände von BirdLife International zudem Unterschriften für einen ernsten Zweck gesammelt: gegen das im Sommer 1998 erlassene neue französische Jagdgesetz, wonach selbst so seltene Arten wie Knäkente, Rotschenkel oder Uferschnepfe noch während der Zugzeit im Frühjahr geschossen werden durften, obwohl die EG-Vogelschutzrichtlinie das verbietet. Mit Erfolg: Im März 2000 konnte BirdLife International der Präsidentin des Europäischen Parlamentes und der französischen Regierung über 2 Millionen Unterschriften gegen dieses Gesetz überreichen, die Europäische Kommission reichte Klage gegen Frankreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg ein. Das Urteil wird in wenigen Monaten erwartet, doch ist schon jetzt absehbar, dass BirdLife International und seine Partnerverbände mit dieser größten Unterschriftenaktion aller Zeiten diesen Rückfall in mittelalterliche Jagdpraktiken gestoppt haben -- Frankreich hat bereits im Sommer 2000 die ersten Änderungen seines Jagdgesetzes beschlossen.

In diesem Jahr findet am ersten Oktoberwochenende wieder ein "BirdWatch" statt - europaweit. Zum zweiten Mal seit 1999 unterstützt auch die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) den BirdWatch. Der European BirdWatch 2000 wird von der finnischen Sektion von BirdLife International koordiniert und hat den gleichen Zweck, wie auch der World BirdWatch: Interesse für die Vögel, ihren Lebensraum und deren Bedrohung zu wecken. Bislang haben bereits 30 BirdLife-Partnerverbände in 30 europäischen Staaten ihre Teilnahme angemeldet - von Andorra, Tschechien und Bulgarien über Italien, Spanien und Malta bis hin zu der Türkei und der Ukraine.

In Deutschland werden wieder zahlreiche NABU-Gruppen Informationsveranstaltungen und Exkursionen veranstalten - "Vogelfernsehen live", die in der jeweiligen Regionalpresse angekündigt werden. Überregionale "Highlights" sind unter anderem der "Westküsten-Vogel-Kiek" des NABU-Naturzentrums Katinger Watt, das große "Vogelfest" des NABU-Infozentrums Blumberger Mühle und die "Woche des Kranichs" im Kranich-Informationszentrum Groß Mohrdorf; die Ergebnisse werden ab dem 05. Oktober in der NABU-Bundesgeschäftsstelle abrufbar sein.

Die Meldungen kommen übrigens auch einem guten Zweck zugute: Nach dem großen Erfolg in den letzten Jahren hat die japanische Telefongesellschaft NTT wieder ihre Unterstützung zugesagt: Für jede in Europa am 30.9./1.10.2000 gemeldete Vogelart fließen wieder 1.000 Yen für weltweite Vogelschutzprojekte in die Kassen von BirdLife International.

Weitere Informationen bei:

-- NABU-Infozentrum Blumberger Mühle, Tel. 03331-2604-0

-- Kranich-Informationszentrum von NABU und WWF, Tel. 038323-80540

  • - NABU-Naturzentrum Katinger Watt, Tel. 04862-8004

  • - homepage des NABU unter www.NABU.de

  • - homepage von BirdLife Finnland unter www.birdlife.fi/eng/

Für Rückfragen:

Claus Mayr, NABU-Fachreferent Biologische Vielfalt/EU/Internationales, Tel. 0228-4036-166.

[Zurück]


© Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

Die Pressestelle "Naturschutzbund NABU" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de