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Pressemitteilung vom 13.07.2020
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Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
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Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn
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Vorschläge bis zum 27. Juli einreichen

Iserlohn.

Am 13. September 2020 werden in Nordrhein-Westfalen die kommunalen Integrationsräte für die kommenden fünf Jahre gewählt. Dabei geht es um wichtige Weichenstellungen für das Zusammenleben in Vielfalt und um das Miteinander in der Kommune. Ergreifen Sie Ihre Chance! Wählen Sie Ihren Integrationsrat! Kandidieren Sie für den Integrationsrat der Stadt Iserlohn!

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Iserlohnerinnen und Iserlohner, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und kann so Einfluss auf Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien nehmen.

Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der Stadt Iserlohn mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden.

Vorschläge für die Wahl des städtischen Integrationsrates werden noch bis zum 27. Juli im Wahlamt im Rathaus, Schillerplatz 7, angenommen. Antragsformulare für Kandidaten sind im Wahlamt bei Frau Alexandra Lang erhältlich und können per E-Mail an Alexandra.Lang@iserlohn.de oder telefonisch unter 02371/ 217-2816 angefordert werden.

Die Integrationsratswahl findet am 13. September gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt. Wahlberechtigt bei der Wahl des Integrationsrates sind alle Ausländerinnen und Ausländer sowie nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatenlose, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.



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