Iserlohn.
Zum 16. März wurden der Offene Ganztag an Schulen (OGS) und die „Acht bis Eins“-Betreuung in Iserlohn geschlossen. Die Schließung erfolgte als Gesundheitsschutzmaßnahme infolge der Corona-Pandemie. Am 15. Juni konnte der Betrieb der OGS im Rahmen der räumlichen und personellen Ressourcen wieder aufgenommen werden.
Um die Eltern in der aktuellen Situation weiter zu unterstützen, folgt die Stadt Iserlohn dem Vorschlag des Landes NRW und verzichtet in den Monaten Juni und Juli auf 50 Prozent der Elternbeiträge für die Angebote des Offenen Ganztages an Schulen und der „Acht bis Eins“-Betreuung (außerschulisches Angebot).
Seit dem 15. Juni gibt es in der OGS auch wieder eine Verpflegung für die Kinder. Damit werden die monatlichen Verpflegungspauschalen wieder erhoben.
Insgesamt vereinnahmt die Stadt Iserlohn für die Betreuungsangebote zirka 100 000 Euro monatlich an Beiträgen. Für die Monate Juni und Juli werden die Kosten durch die Elternbeiträge (50%), die Stadt Iserlohn (25%) und das Land NRW (25%) gedeckt.
Für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wurde diese Regelung bereits Ende Mai durch das Land NRW mit Zustimmung der Kommunen getroffen und von der Stadt Iserlohn umgesetzt. Mit der aktuellen Entscheidung wurde diese Regelung nun auf den Bereich der OGS ausgeweitet.
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