Leverkusen.
Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger steht Weihnachten oder Silvester ein
Karpfen auf dem Speiseplan. Früher wurden die Karpfen oftmals lebend mit nach
Hause genommen und noch einige Tage in der Badewanne gehalten. So sollte
vermieden werden, daß ein Geschmack nach Schlamm und Modder im
Fischfleisch vorhanden war.
In den letzten Jahren sind die großen Fischhälterungseinrichtungen dazu
übergegangen, die Karpfen längere Zeit vor der Abgabe an den Einzelhandel
ausgiebig zu wässern, das heißt, in schlammfreien, frischwasserdurchfluteten
Becken zu halten. Die Haltung lebender Karpfen im Privathaushalt ist daher nicht
mehr erforderlich und tierschutzrechtlich auch sehr bedenklich.
Dem ist der Gesetzgeber dadurch nachgekommen, daß er die Abgabe von
lebenden Fischen an Endverbraucher durch die Tierschutz-Schlachtverordnung
verboten hat. Die Schlachtung und das Ausnehmen der Fische erfolgt entweder
direkt in den Zuchtanlagen oder in den abgebenden Geschäften und Betrieben
durch entsprechend sachkundiges Personal.