Aktuelles

Nachrichten

Leverkusen, 18. Dezember 1998

Karpfen: Lebendhaltung in der Badewanne nicht notwendig

Leverkusen. Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger steht Weihnachten oder Silvester ein Karpfen auf dem Speiseplan. Früher wurden die Karpfen oftmals lebend mit nach Hause genommen und noch einige Tage in der Badewanne gehalten. So sollte vermieden werden, daß ein Geschmack nach Schlamm und Modder im Fischfleisch vorhanden war.

In den letzten Jahren sind die großen Fischhälterungseinrichtungen dazu übergegangen, die Karpfen längere Zeit vor der Abgabe an den Einzelhandel ausgiebig zu wässern, das heißt, in schlammfreien, frischwasserdurchfluteten Becken zu halten. Die Haltung lebender Karpfen im Privathaushalt ist daher nicht mehr erforderlich und tierschutzrechtlich auch sehr bedenklich.

Dem ist der Gesetzgeber dadurch nachgekommen, daß er die Abgabe von lebenden Fischen an Endverbraucher durch die Tierschutz-Schlachtverordnung verboten hat. Die Schlachtung und das Ausnehmen der Fische erfolgt entweder direkt in den Zuchtanlagen oder in den abgebenden Geschäften und Betrieben durch entsprechend sachkundiges Personal.

Stadt Leverkusen - Pressestelle, Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen, Telefon: (0214) 406-8861 - Telefax: (0214) 406-8862 Mail: presse@stadt.leverkusen.de

Die Pressestelle "Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de