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Wenn Kinder sich im Haar kratzen

Leeraner Gesundheitsamt gibt Tipps im Kampf gegen Kopfläuse

07. Dezember 2000. Auch in Kindergärten und Schulen im Leeraner Kreisgebiet kommen wieder Läuse vor. Manche Eltern sind sehr beunruhigt, den meisten ist es äußerst peinlich. Aber nicht nur ungepflegte Zeitgenossen werden von Läusen befallen. Sie setzen sich auch in völlig sauberen Haaren fest. "Wenn Köpfe zusammengesteckt werden, wenn Kämme, Haarbürsten, Mützen, Decken, Kopfkissen und sogar Jacken gemeinsam genutzt werden, können sich Läuse schnell ausbreiten", weiß Dr. Ruth Rathert vom Gesundheitsamt in Leer.

Mit einigen Tipps will das Gesundheitsamt im Kampf gegen Läuse helfen: Wenn Kinder sich plötzlich öfter auf dem Kopf kratzen, sollten Eltern die Haare untersuchen. Besonders im Nacken und hinter den Ohren herrscht eine optimale Temperatur für das Ungeziefer. Durch strichweises Scheiteln der Haare können bei genauem Hinsehen die Läuse, vor allem aber die Nissen (Eier) an den Haaren erkannt werden. Nissen lassen sich im Gegensatz zu den auch weißlichen Schuppen wegen ihrer festen Haftung nicht auskämmen oder abstreifen.

Wenn ein Kind Läuse hat, sollten sich alle Familienmitglieder einer Kontrolle unterziehen. Allen sollten die Haare mit einem Läuseshampoo gewaschen werden, das in Apotheken und Drogerien zu bekommen ist. Für die Bekämpfung der Läuse in Kleidern, Mützen und anderen Textilien, die nicht waschbar sind, gibt es Puder zum Einstäuben.

Acht bis zehn Tage nach einer Bekämpfungsaktion ist eine erneute Behandlung nötig, damit die Plage nicht durch übersehene Nissen aufs Neue beginnt. Innerhalb dieser Zeit können immer noch wieder Larven schlüpfen. Nach einer Behandlung der Haare sollten Nissen mit einem besonders feinzinkigen so genannten "Nissenkamm" abgekämmt werden. Diese Prozedur wird durch mehrmaliges Spülen mit lauwarmem Essigwasser (drei Esslöffel Essig auf einen Liter Wasser) erleichtert.

Weil Läuse sehr hitzeempfindlich sind, können Kleider und nicht waschbare Spielsachen auch in einem Plastikbeutel bei Raumremperatur über einen längeren Zeitraum "ausgehungert" werden. Diese Methode wird in hartnäckigen Fällen auch für die Klassen- oder Kindergartenräume empfohlen: die Räume werden für zwei bis drei Tage, zum Beispiel am Wochenende, bei mindestens 25 bis 30 Grad Raumtemperatur überhitzt.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nach dem Bundesseuchengesetz von Läusen befallene Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht betreten dürfen. Nach einem Lausbefall muss durch eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes nachgewiesen werden, dass das Kind frei von Läusen und Nissen ist.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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