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Führerscheinumstellung: Landwirte mit Klasse drei haben Zeit

Auch nicht jede Umstellung der alten Klasse zwei bis Jahresschluss nötig

13. Dezember 2000. Inhaber der Führerscheinklasse zwei, die bis Ende 1949 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis Ende dieses Jahres auf den neuen Euroführerschein umgestellt haben, wenn keine Rechte verloren gehen sollen. In der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes Leer herrscht deshalb zur Zeit Hochbetrieb. Allerdings kommen zur Zeit besonders viele Landwirte, bei denen eigentlich gar kein Zeitdruck besteht.

Offenbar ist dieser Ansturm auf eine Meldung im "Landvolk" zurückzuführen. Dort war informiert worden, dass Landwirte mit einem Führerschein der alten Klasse drei, die bislang mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen maximal 32 Stundenkilometer fahren durften, durch einen Eintrag die Berechtigung bekommen können, bis zu 60 Stundenkilometer zu fahren. Das ist richtig. Falsch ist aber die Meldung, dass auch diese Erweiterung bis Ende des Jahres erfolgen muss. Die Kreisverwaltung empfiehlt darum Landwirten, diese Erweiterung der Klasse drei möglichst im neuen Jahr zu beantragen, weil sich dadurch die Wartezeiten für alle verkürzen.

Aber auch, wer bis Ende 1949 geboren wurde und den Führerschein der alten Klasse zwei umstellen lassen will, muss nicht unbedingt bis zum Jahresende kommen: Nämlich dann nicht, wenn diese Klasse im Augenblick nicht benötigt wird. Nur um das grundsätzliche Recht auf Umstellung der alten Klasse zwei auf den Euroführerschein mit der neuen Klasse CE zu wahren, hat der Gesetzgeber noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelassen. Innerhalb dieser Zeit kann der Führerschein wieder "aufleben" und verfällt erst danach endgültig.

Wer ab dem 1. Januar 1950 geboren wurde, muss den Führerschein der Klasse zwei rechtzeitig bis zum 50. Geburtstag gegen den Euroführerschein umtauschen, wenn er gültig bleiben soll.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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