Leer - 03. Januar 2001. Für viele Haushalte gibt es in diesem Jahr mehr Wohngeld. Darauf weist die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Leer hin. Durch neue Einkommensgrenzen und durch eine höhere Berücksichtigung der Miete oder Belastung kommen zusätzliche Antragsteller in den Genuss von Wohngeld oder die Zahlung steigt für die bisherigen Bezieher. Für diejenigen, die bereits Wohngeld bekommen, erhöht es sich in der Regel aber erst nach Ablauf des Zeitraumes, für den bereits ein Bescheid vorliegt.
Die Auswirkungen des neuen Wohngeldrechtes erläutert die Kreisverwaltung Leer an einem Beispiel: Bei einem vierköpfigen Haushalt mit einem Einkommensbezieher, der als Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlt, ändert sich die Höchstgrenze des monatlichen Einkommens von bisher 4.660 Mark brutto auf jetzt 5.113 Mark. Gleichzeitig steigt die berücksichtigungsfähige Miete für die vier Familienmitglieder für eine im Kreisgebiet Leer außerhalb der Stadt Leer gelegene Neubauwohnung von bisher 800 auf 870 Mark.
Das Wohngeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt wird, in dem ein Antrag gestellt wurde. Darum rät die Kreisverwaltung, den Antrag bis spätestens zum 31. Januar abzugeben. Und weil ein Ansturm auf die Wohngeldstellen erwartet wird, bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung gerade am Anfang des Jahres längere Zeit dauern kann. Selbstverständlich werde das Wohngeld vom Monat der Antragstellung nachgezahlt. Um Wartezeiten nicht unnötig zu verlängern, sollten die Anträge vollständig ausgefüllt sein und alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden.
Wer einen noch gültigen Wohngeldbescheid hat, kann unter Umständen auch schon vor Ablauf des Bescheides auf mehr Geld hoffen. Ein solcher Antrag hat dann Erfolg, wenn sich die Zahl der Familienmitglieder erhöht, das Familieneinkommen sich um mehr als 15 Prozent verringert oder die zu berücksichtigende Miete um über 15 Prozent steigt. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, können auch die bisherigen Wohngeldbezieher bereits ab Januar das höhere Wohngeld beziehen. In den Fällen, in denen von der tatsächlichen Miete jetzt mehr als 15 Prozent zusätzlich berücksichtigt werden können, hat die Wohngeldstelle bereits von sich aus schriftlich darauf hingewiesen, dass ein Erhöhungsantrag gestellt werden kann.
Wer noch Fragen zum Wohngeld hat, kann sich auch unter den Telefonnummern (0491) 926- 1479, 1474, 1477, 1478 und 1476 an die Wohngeldstelle wenden. Für Antragsteller aus dem Stadtgebiet Leer ist allerdings die Stadtverwaltung zuständig.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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