Holthusen - 24. Juli 2001. Das Straßenverkehrsamt hat für den bebauten Teilbereich der Holthuser Straße (Kreisstraße 30) in Weener/Holthusen von km 0,000 bis km 0,600 eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angeordnet. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Bisher waren auf der Plasterstraße 70 km/h erlaubt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird aus Sicht des Straßenverkehrsamtes für erforderlich gehalten, weil die Stadt Weener in diesem Bereich ein neues Baugebiet mit 64 Baugrundstücken erschließt und ein Teil dieser Grundstücke direkt an die Holthuser Straße angebunden wird. Durch die Maßnahme wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger, vor allem Kinder, erhöht, da ein Rad-/Fußweg an der K 30 nicht vorhanden ist und mit einem erhöhte Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Die Verkehrszeichen werden in Kürze vom Amt für Kreisstraßen aufgestellt.
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