Landkreis Leer - 10. August 2001. Der Landkreis Leer und seine Gemeinden gewähren seit kurzem wieder Zuschüsse an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wenn sie durch Investitonen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Für das kommunale Förderprogramm hat der Landkreis sich um EU-Mittel aus dem Ziel-2-Programm des Landes Niedersachsen bemüht. Mit Erfolg, der Bewilligungsbescheid liegt jetzt vor. Zusammen mit dem Kreis- und Gemeindeanteil stehen nun nach Auskunft von Landrat Andreas Schaeder allein in diesem Jahr 680.000 DM bereit.
Gefördert werden "Investitionsvorhaben für die Errichtung, Erweiterung und die Verlagerung von Betriebsstätten im bzw. ins Kreisgebiet sowie die Übernahme von Stilllegung bedrohter Betriebstätten, sofern diese unter Marktbedingungen erfolgen". Voraussetzung für eine Förderung ist in erster Linie die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze. In Ausnahmefällen kann auch die Sicherung bereits vorhandener Arbeitsplätze bezuschusst werden, wenn es sich um ein von der Stillegung bedrohtes Unternehmen handelt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe mit Sitz im Landkreis Leer und Existenzgründer aus diesen Bereichen, die beabsichtigen, einen Betrieb im Landkreis Leer zu gründen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt und beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 15 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoinvestitionskosten, wobei die Höchstförderung 7.500 Euro beträgt. Investitionen unter 7.500 Euro sowie über 250.000 Euro werden nicht gefördert. Die Zuschüsse müssen schriftlich beim Amt für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung beantragt werden. Dort gibt es die dafür nötigen Vordrucke.
In diesem Zusammenhang weist Landrat Schaeder auch auf die Förderprogramme des Landes Niedersachsen hin. Dabei handelt es sich um den Gründungszuschuss zur Gründung neuer gewerblicher und für Frauen auch freiberuflicher Existenzen. Außerdem um die Meisterprämie zur Unterstützung erstmaliger Gründungen oder Übernahmen im Handwerksgewerbe sowie um die Beratungsförderung, in der Mittel für einzelbetriebliche Unternehmensberatungen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus besteht für alle Unternehmen im Kreisgebiet die Möglichkeit, den Service der mit dem Landkreis Leer kooperierenden Steinbeis-Stiftung in Anspruch zu nehmen, die bei unternehmensspezifischen Problemen Lösungswege erarbeitet und allgemeine sowie spezielle Beratungen durchführt.
Weitere Informationen gibt das Amt für Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer (0491) 926-1271.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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