Landkreis Leer | Presseinformation

Osterfeuer - nicht ohne Wenn und Aber

Brauchtumspflege im Konflikt mit anderen Interessen

Landkreis Leer - 08. März 2002. Das Osterfeuer, dass "Paaskefür", ist traditionelle Brauchtumspflege, die sich immer noch großer Beliebtheit erfreut. Aber es gibt auch von manchen Menschen Bedenken gegen solche Tradition, zum Beispiel weil sie die Umwelt erheblich belastet und gerade Allergiker mit der zusätzlichen Luftbelastung Probleme haben.

Wie können die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbart werden? Das war die Frage mit der sich bereits im letzten Jahr der zuständige Fachausschuss und der Kreisausschuss des Kreistages Leer ausführlich befasst haben. Ergebnis: Die Gremien erkennen Osterfeuer als Form historisch überlieferter Brauchtumspflege an, geben aber auch eine Reihe von Hinweisen und Appellen an die Bürger im Kreisgebiet weiter. Wenn ein vernünftiges Verfahren so nicht erreicht werden könne, müsse notfalls die jeweilige Stadt oder Gemeinde Regelungen durch eine Verordnung treffen, wie dies beispielsweise für den Bereich der Insel Borkum schon der Fall ist.

Um das mögliche Brennmaterial zu reduzieren, führt der Landkreis ab dem 11. März über fünf Wochen im Kreisgebiet eine Strauchschnittabfuhr durch. Das eingesammtelt Material wird im Kompostwerk Breinermoor zum hochwertigen "Leeraner Kompost" verarbeitet. Die Abfuhrtage werden für die einzelnen Bereiche jeweils bekannt gemacht. Für das Material, was dann noch als Osterfeuer verbrannt werden soll, hat die Kreisverwaltung alle zu beachteten Hinweise in einem Merkblatt zusammengefasst. Es berücksichtigt alle Belange des Brandschutzes, des Tier-, Arten- und Naturschutzes sowie des Abfallrechts und kann über alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen bezogen werden. Es ist auch im Internet unter "www.landkreis-leer.de" abrufbar.

Das Merkblatt weist darauf hin, dass nur pflanzliche Stoffe wie Sträucher, Reisig und Äste, aber kein Haus- und Sperrmüll oder sonstige Abfälle verbrannt werden dürfen. Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden, weil länger lagernde Reisighaufen in der Regel von Vögeln, kleinen Säugern und Amphibien als Nistort oder Versteck genutzt werden. Damit keine Tiere in den Flammen umkommen, ist das Brennmaterial am letzten Tag noch einmal umzuschichten. Damit dieses Umschichten nicht unnötig behindert wird, soll das Brennmaterial im Vorfeld auch nur zusammengetragen und erst am letzten Tag zum Verbrennen aufgeschichtet werden.

Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen geschützte Teile von Natur und Landschaft sind als Brennplätze tabu. Von Gebäuden, Baum- und Buschbeständen sowie Wallhecken sind Mindestabstände einzuhalten. Die Verwendung von Flüssigbrennstoffen oder anderen Brennstoffen wie Altreifen sind unzulässig. Und schließlich muss das Osterfeuer von einer verantwortlichen Person beaufsichtigt und kontrolliert werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein, und Reste sind ordnungsgemäß innerhalb einer Woche zu beseitigen.

Die Kreisverwaltung appelliert an alle Betreiber von Osterfeuern, Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme walten zu lassen, denn letztlich hänge davon auch die Akzeptanz zur Beibehaltung des Osterfeuerbrennens als Brauchtumspflege ab.

Redaktionshinweis:

Das "Merkblatt Osterfeuer" erhalten Sie aus technischen Gründen separat.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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