Landkreis Leer | Presseinformation

Geschlossene Ortschaft in Ihren wird erweitert

Maßnahmen dienen vor allem der Schulwegsicherung

Leer/Westoverledingen - 14. März 2002. In der Ortschaft Ihren der Gemeinde Westoverledingen wird die geschlossene Ortschaft ausgeweitet. Das hat das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Leer jetzt angeordnet. Die neue Regelung betrifft den Breiten Weg in südlicher Richtung jetzt bis einschließlich zum Heuweg, außerdem den bebauten Abschnitt des Heuweges sowie Viethweg, Dürer-, Nolde- und Holbeinstraße.

Auf dem restlichen Teilstück des Breiten Weges zwischen Heuweg und "Hustede" wird die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt, allerdings keine geschlosssene Ortschaft angeordnet. Für die Straße "Hustede" mit Einbauten zur Verkehrsberuhigung beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h.

Die neuen Regelungen gelten, sobald die Gemeinde die Schilder aufgestellt hat. Der Landkreis erhofft sich von den Maßnahmen mehr Sicherheit vor allem für die Schüler, die auf dem Breiten Weg mit dem Fahrrad zum Schulzentrum nach Collhusen fahren. Die Gemeinde Westoverledingen hatte die Geschwindigkeitsbeschränkung angeregt und darauf hingewiesen, dass die Straße von Kraftfahrzeugen oft mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren werde. Messungen des Straßenverkehrsamtes hatten das bestätigt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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