Landkreis Leer - 17. April 2002. In zwei Fällen von Sozialhilfebetrug wurden vom Amtsgericht Leer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Geldstrafen verhängt. Die betroffenen Personen hatten zunächst längere Zeit von Sozialhilfe gelebt, inzwischen aber eine Arbeit aufgenommen. Das hatten sie der Gemeindeverwaltung nicht mitgeteilt und auf diese Weise weiterhin zusätzlich die ungekürzte Sozialhilfe bezogen.
Die Staatsanwaltschaft warf beiden inzwischen Verurteilten vor, der Gemeinde vorsätzlich verschwiegen zu haben, eine bezahlte Arbeit zu verrichten, um so weiter und damit zusätzlich die bisherige Sozialhilfe zu bekommen. Dadurch hätten sie sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Nachteil des Landkreises Leer und damit zu Lasten der Steuerzahler verschafft. Das Amtsgericht setzte für diese Fälle des Sozialhilfebetrugs Geldstrafen in Höhe von 600 Euro und 450 Euro fest. Außerdem werden jetzt die zuviel bezahlten Beträge vom Sozialamt zurückgefordert: 540,00 Euro im ersten und 500 Euro im zweiten Fall.
Der Landkreis Leer macht darauf aufmerksam, dass jeder, der Leistungen aus der Sozialhilfe beansprucht oder beanspruchen will, sämtliche Tatsachen anzugeben hat, die dafür von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem jede Art von Einkommen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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