Landkreis Leer | Presseinformation

Tempolimit in Remels

Leer/Uplengen - 23. April 2002. In Remels hat das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Leer für den Kreuzungsbereich der Landesstraße 24 mit dem Appelhorner Kanalweg versuchsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet. In den nächsten sechs Monaten sollen die Auswirkungen beobachtet und untersucht werden, um danach endgültig zu entscheiden. Parallel will die Straßenverkehrsbehörde durch Messungen und notfalls Bußgelder den Rasern Einhalt gebieten.

Auf Dauer wird die 50 km/h-Regelung aber nur bestehen bleiben, wenn sie sich in diesem Streckenabschnitt als wirksames Mittel bewährt. "Denn die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erlauben es nicht, so genannte Alibianordnungen zu treffen, durch die nur eine Scheinsicherheit geboten wird", heißt es in der Mitteilung des Landkreises.

Im genannten Bereich mündet der Appelhorner Kanalweg in einer langgezogenen Innenkurve in die Landesstraße 24 ein. Die Sichtverhältnisse sind hier für einbiegende oder kreuzende Verkehrsteilnehmer sehr schlecht. In Richtung Ortsmitte behindert ein Brückengeländer die Sicht und in Richtung Bühren stehen vorhandene Bäume und Sträucher im Sichtfeld. Geschwindigkeitsmessungen ergaben vor allem bei den ortsauswärts fahrenden Kraftfahrern oft Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Das Straßenverkehrsamt erhofft sich von der angeordneten Maßnahme mehr Verkehrssicherheit, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie den Radfahrern und Fußgängern, die hier die Landesstraße überqueren. Die Verkehrszeichen werden in Kürze durch die Straßenmeisterei Leer angebracht.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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