Leer - 19. Juli 2002. Zum Umgang mit kranken oder verletzten Tieren in der freien Natur ist ein Merkblatt erschienen, das Empfehlungen zum richtigen Verhalten gibt. Hierauf weist die Kreisverwaltung hin.
Bürgerinnen und Bürger, die kranke oder verletzte Tiere beobachten und helfen wollen, sind oftmals verunsichert, was zu tun ist. Die Kreisverwaltung hat jetzt ein Informationsblatt herausgegeben, das Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt. Das Merkblatt kann über den Landkreis Leer –Amt für Naturschutz – bezogen werden und ist im Internet unter "www.landkreis-leer.de" abrufbar. Es liegt außerdem bei den Städten und Gemeinden, den Polizeidienststellen und in den Tierarztpraxen aus.
Wie die Kreisverwaltung weiter ausführt ist es nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich erlaubt, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, sie gesund zu pflegen und sie wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen und in dem Merkblatt aufgeführt sind. In diesen Fällen ist Kontakt mit dem örtlich zuständigen Jagdpächter aufzunehmen.
Wer ein Tier betreut, muss sich nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes darüber informieren, wie es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgemäß unterzubringen ist. Verletzte oder kranke Tiere besonders geschützter Arten können bei Bedarf an eine anerkannte Betreuungsstation weitergegeben werden. Bedacht werden sollte in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass der Tod schwacher und kranker wildlebender Tiere ein natürlicher Prozess in der freien Natur und ein wichtiger Bestandteil des ökologischen Kreislaufes ist.
Über das Merkblatt hinaus geben das Amt für Naturschutz (Tel.: 0491/ 926 1442 oder 1418) und der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Leer, Herr Jonny Prins, Rhauderfehn, weitere Auskünfte.
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