Leer/Halte - 24. Juli 2002. Für die bebauten Bereiche in Halte wurde die Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft angeordnet. Dies teilt die Kreisverwaltung in Leer mit.
Neben der Halter Straße werden auch die Straßen zu den Gärtnereien (Halte 1 – 37) in die geschlossene Ortschaft einbezogen. Mit dieser Regelung entspricht das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung einem Wunsch der Stadt Weener nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich.
Die Stadt Weener wird die gelben Ortstafeln in Kürze aufstellen. Es gilt dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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