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| Magdeburg, 16. August 2002
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Verlängerte Ladenöffnungszeiten
Magdeburg.
Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) in der derzeitig gültigen Fassung läßt im § 23 eine Ausnahmeregelung in besonderen Fällen zu. Dieser Ausnahmezustand ist zum jetzigen Zeitpunkt für Magdeburg erfüllt. Deshalb wird für den 17.08.2002 und 18.08.2002 eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Danach dürfen Verkaufstellen in der Landeshauptstadt Magdeburg am Samstag, den 17.08.2002 in der Zeit von 16:00 bis 22:00 Uhr sowie am Sonntag, den 18.08.2002 in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet sein.
Mit der Freigabe dieser zusätzlichen Öffnungszeiten können Versorgungsengpässe ausgeglichen werden. Insbesondere Baumarktbedarf, Artikel des täglichen Bedarfs und Lebensmittel stehen vor allem den von der Evakuierung betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de
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