Landkreis Leer | Presseinformation

Altstadt Weener wird Tempo 30-Zone

Leer/Weener - 29. August 2002. Das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Leer hat im Einvernehmen mit der Stadt Weener eine Ausdehnung der Tempo 30-Zonen im Bereich der Stadt Weener angeordnet. Wie die Kreisverwaltung dazu mitteilt, wird der gesamte Altstadtbereich östlich der Landesstraße 31 (Straßenzug Risius-, Post-, Mühlenstraße) in eine einzige Tempo 30-Zone zusammengefasst. Die Zone beginnt in der Norderstraße an der Einmündung in die Bundesstraße 436 und im Süden an der Einmündung Mühlenstraße. Im Westen grenzt sie an die Landesstraße 31 und im Osten reicht sie bis zum "Gästehaus Am Deich" in der Friesenstraße.

Der verkehrsberuhigte Bereich in der Norderstraße zwischen Osterstraße und Neue Straße bleibt bestehen. Hier muss auch weiterhin Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Damit besteht nach Auffassung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises in der gesamten Altstadt Weener eine verkehrsrechtlich sinnvolle und akzeptable Geschwindigkeitsregelung. Sie wurde durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung möglich.

Die Tempo 30-Zonen-Schilder werden im Herbst von der Stadt Weener aufgestellt. Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Weeneraner Altstadt als "30 km-Zone" weist das Straßenverkehrsamt noch auf folgende wichtige Änderung hin: Innerhalb der gesamten Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtregelung "Rechts vor Links". Aus diesem Grund werden sämtliche vorfahrtregelnden Verkehrszeichen in der Zone entfernt. Zur Verdeutlichung der Situation werden unter der Zonenbeschilderung in den Haupteingangsbereichen zur Zone jeweils Zusatzschilder angebracht, die vor allem Ortskundige auf die geänderte Vorfahrtregelung hinweisen sollen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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