Landkreis Leer | Presseinformation

Geflügelpest: Veterinäramt erinnert an Vorschriften

Leer - 19. März 2003. Geflügel muss noch bis zum 8. April in geschlossenen Ställen gehalten werden. Auf diese Bestimmung nach der Niedersächsischen Geflügelpestverordnung weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer noch einmal hin. Außerdem sind die Halter von Enten und Gänsen verpflichtet, ihre Tierbestände dem Veterinäramt mitzuteilen. Dazu genügt ein Anruf unter der Telefonnummer (04 91) 9 26 - 14 51.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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