Landkreis Leer | Presseinformation

Tote Rinder in Neermoor: Landkreis verhängt Rinderhaltungsverbot

Leer/Moormerland - 04. April 2003. Gegenüber einem Landwirt aus Moormerland, dem erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorgeworfen waren, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer inzwischen ein generelles Rinderhaltungsverbot verhängt. Nach den Überprüfungen des Betriebes, bei denen insgesamt 88 tote Tiere gefunden worden waren, hatte das Veterinäramt als erste Maßnahme mit einem Teil-Rinderhaltungsverbot und einer Vielzahl von Auflagen reagiert. Damit und mit engmaschigen Kontrollen sollte vorläufig eine ordnungsgemäße Haltung der auf dem Hof noch lebenden Tiere sichergestellt werden.

Landrat Bernhard Bramlage hatte unterdessen angekündigt, dass damit ein generelles Rinderhaltungsverbot keinesfalls vom Tisch und die endgültige Entscheidung vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen abhängig sei. Gleichzeitig hatte der Landrat betont, dass die Kreisverwaltung die notwendigen Schritte kurzfristig und mit der gebotenen Konsequenz treffen werde. Die weitere Abwicklung des Verfahrens mündete nun in dem ausgesprochenen Rinderhaltungsverbot, das in den nächsten Wochen schrittweise umgesetzt werden muss. Weitere Einzelheiten könnten im Interesse des Betroffenen öffentlich nicht mitgeteilt werden, so die Kreisverwaltung abschließend.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer


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