Leer - 25. April 2003. Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. In den Niederlanden, auch in der Nähe zur deutschen Grenze, und in Belgien gibt es neue Fälle. Die Gefährdung der Geflügelbestände in Deutschland, vor allem im grenznahen Bereich, nimmt damit dramatisch weiter zu. Vor diesem Hintergrund weist das Veterinäramt des Landkreises Leer mit Nachdruck darauf hin, dass die Eilverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 10. April 2003 weiterhin gilt.
Diese Verordnung werde nach den im Kreishaus vorliegenden Informationen in Kürze präzisiert und weiter verschärft. Danach gilt: Enten und Gänsebestände müssen unabhängig von der Größe des Bestandes beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Auffälligkeiten wie starke Abnahme der Legeleistung, vermehrte Todesfälle, erhebliche Verminderung der Gewichtszunahme müssen umgehend dem Veterinäramt angezeigt werden. Geflügelmärkte, -schauen, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Dazu zählen auch Veranstaltungen mit Brieftauben und anderen Tauben sowie die Vermarktung von Geflügel im Reisegewerbe. Über jegliche Kontakte mit Personen, die Geflügel gebracht oder abgeholt haben, sind Aufzeichnungen zu führen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Das Veterinäramt appelliert, alle Vorsichtsmaßnahmen konsequent einzuhalten und vor allem den Kontakt mit fremdem Geflügel und Personen zu meiden. Dadurch könnten umfangreiche Tötungsmaßnahmen verhindert werden. Im Landkreis Leer gebe es nur wenig größere, dafür aber umso mehr kleine und mittlere Geflügelbestände. Ein Geflügelpestausbruch in einem kleinen Bestand verursache zwar nicht die großen wirtschaftlichen Schäden, sei aber ein neuer Seuchenherd für weitere Verschleppungen und somit eine zusätzliche Gefährdung der Geflügelbestände, auch der Zuchtbestände seltener und wertvoller Rassen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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