Leer - 16. Juni 2003. Am 1. Januar 2003 ist das neue Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Beim Landkreis Leer sind seit dem rund 3.300 Anträge eingegangen. Etwa 1.300 davon konnten bis jetzt abschließend bearbeitet worden. Die Kreisverwaltung bittet die anderen Antragsteller um noch etwas Geduld. Wenn ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehe, werde selbstverständlich rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
Die Grundsicherung ist keine Ersatz- oder Mindestrente, sondern soll vor allem mit einer sozialhilfeähnlichen Leistung ein Mindestmaß an finanzieller Sicherung gewährleisten. Der Anspruch ist wie bei der Sozialhilfe abhängig von einer Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen sind also zu berücksichtigen. Wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass ein Unterhaltsrückruf gegenüber Kindern und Eltern entfällt, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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