Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 24. Juni 2003

Nicht eigenmächtig an öffentlichen Abwasseranlagen bauen

Magdeburg.

Der Städtische Abwasserbetrieb Magdeburg macht die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Gerwisch auf Folgendes aufmerksam:

Handlungen an öffentlichen Abwasseranlagen (z. B. bei Kanalverstopfungen) dürfen nur und ausschließlich durch die Städtischen Werke Magdeburg GmbH (SWM) vorgenommen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die "Entwässerungssatzung" der Landeshauptstadt Magdeburg (vgl. Amtsblatt Nr. 157 vom 27. Dez. 2001) in der es im § 12 im Absatz 6 heißt: "Arbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen, auch wenn sie durch private Grundstücke verlaufen, sind ausschließlich der Stadt bzw. den von ihr beauftragten Dritten vorbehalten".

Entsprechende Störungsmeldungen sind dem Dispatcher der SWM unter der Telefonnummer 03 91/5 87-22 44 mitzuteilen. Bei Störungen an der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) können andere Dienstleistungsbetriebe im Auftrag des Betroffenen tätig werden. Als Abgrenzungspunkt zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der GEA gilt der Übergabeschacht bzw. die Grundstücksgrenze.

Etwaige Kosten, die durch widerrechtlich durchgeführte Arbeiten von anderen Dienstleistern an öffentlichen Abwasseranlagen entstanden sind, werden vom Städtischen Abwasserbetrieb Magdeburg bzw. den SWM nicht übernommen.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
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