Magdeburg.
Die wöchentliche Dienstberatung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten fand in dieser Woche im Bürgerhaus Randau statt. Eingangs informierte der Ortsbürgermeister Günther Kräuter über aktuelle Probleme, die den Bewohnern des Ortsteiles unter den Nägeln brennen. Dies betrifft insbesondere den Straßen- und Wegebau. Fortgesetzt wird ab Mitte Juli der Bau des Radweges in Richtung Elbenau, der im vergangenen Sommer wegen des Hochwassers abgebrochen werden musste. Auch die Schäden am Radweg zwischen Magdeburg und Randau sollen beseitigt werden, der Beigeordnete für Stadtplanung, Bau und Verkehr Werner Kaleschky sagte dazu eine gemeinsame Befahrung durch Tiefbauamt und Ortschaftsrat zu, um die Schäden zu ermitteln. Da die Nähe zur Elbe viele Fahrrad-Touristen nach Randau lockt, soll die Beschilderung der Radwege verbessert werden. Ebenfalls beschildert werden in den nächsten Wochen die unter Naturschutz stehenden jahrhunderte alten Eichen. "Das Umweltamt hat sich der Sache bereits angenommen", so der zuständige Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz. Ab 30. Juni soll der westliche Teil der Dorfstraße erneuert werden. Befürchtungen der Randauer, dass die Umleitungsstrecke für normale Fahrzeuge kaum befahrbar sei, räumte Baubeigeordneter Kaleschky aus: "Die Strecke wird auf jeden Fall für den Fahrzeugverkehr hergerichtet, bevor die Dorfstraße gesperrt wird. Schließlich haben wir hier die Verkehrssicherungspflicht."
Jahresabschlüsse 1999 bis 2003 der MHG
Die Verwaltung schlägt vor, die Prüfung der Jahresabschlüsse 1999 bis 2002 für die Magdeburger Hafen GmbH (MHG) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision und des Jahresabschlusses 2003 der Germania Treuhand GmbH zu übertragen. Sofern der Stadtrat zustimmt, soll die Gesellschaftervertreterin in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, entsprechend zu votieren.
B-Plan "Straßenbau Diesdorf"
Der Bebauungsplan Nr. 376-1 "Straßenbau Diesdorf" soll geändert und als Satzung beschlossen werden. Bei der Änderung werden die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Teil berücksichtigt.
Der B-Plan hatte Mitte der 90er Jahre Baurecht für den Neubau der Endstelle Diesdorf und die teilweise Umverlegung der Straßenbahntrasse geschaffen. Im Juli 2001 war festgestellt worden, dass für die Straßenbahnwendeschleife kein Planfeststellunsverfahren durchgeführt worden war. Um diesen Verfahrensfehler zu heilen, wurde der B-Plan entsprechend qualifiziert und erneut öffentlich ausgelegt. Nach Behandlung der dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch den Stadtrat soll der B-Plan erneut als Satzung beschlossen werden.
Änderung des F-Planes
Der Flächennutzungsplan soll im Bereich der Brenneckestraße geändert werden. Das Zentrum für neurowissenschaftliche Innovation und Technologie (ZENIT) will expandieren und neue Labore sowie weitere Büros errichten. Da nur eine Erweiterung in westliche Richtung in Frage kommt, müssen einige Gärten der angrenzenden Anlage weichen. Der Verband der Kleingärtner hat dem bereits zutgestimmt unter der Bedingung, dass die Pächter entschädigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Änderung des Flächennutzungsvertrages zuzustimmen, um die Erweiterung des ZENIT grundsätzlich zu ermöglichen.
Bürgerhaus Alt-Olvenstedt
Das Bürgerhaus Alt-Olvenstedt, das im Herbst fertig gestellt werden soll, wird künftig durch den DRK Stadtverband Magdeburg betrieben. Er wird dort ein Generationen übergreifendes Angebot für die Bewohner des Stadtteiles unterbreiten. Das Gebäude und das Grundstück werden dem DRK dafür für 5 Jahre unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sofern der Stadtrat zustimmt - voraussichtlich im September - wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem DRK abzuschließen.
Änderung der Grünanlagensatzung
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) zu ändern. Auf Spielplätzen soll künftig ein generelles Alkoholverbot herrschen. "Uns erreichen vielfach Beschwerden, dass Gruppen Jugendlicher auf Spielplätzen Lärm verursachen, Alkohol trinken und die leeren Flaschen dort zurück lassen", nennt der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz den Grund für das präventive Eingreifen der Verwaltung. "Wir wollen die Jugendlichen nicht grundsätzlich von den Spielplätzen vertreiben, aber es kann nicht sein, dass sich Mütter mit ihren Kleinkindern gar nicht mehr dort hin trauen, weil die Jugendgruppen die Spielplätze okkupieren und verunreinigen." Stadtordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung des Alkoholverbots verstärkt kontrollieren.
Darüber hinaus soll auf den weniger frequentierten extensiv bewirtschafteten Flächen an der Peripherie der Stadt der generelle Leinenzwang aufgehoben werden, weil dort andere gesetzliche Bestimmungen (z.B. Feld- und Forstordnungsgesetz) gelten. "Diese Flächen sind bereits durch Bundes- und Landesgesetze eingeschränkt, weshalb für eine Regelung innerhalb der Grünanlagensatzung kein Bedarf besteht", erklärt der zuständige Beigeordnete Holger Platz. "Wir wollen damit vor allem dem Bedürfnis der Hundebesitzer nach Auslaufmöglichkeiten für ihre Vierbeiner Rechnung entsprechen und trotzdem dem Sicherheitsbedürfnis der Spaziergänger und insbesondere Kinder in unseren öffentlichen Parkanlagen Rechnung tragen." Nur in der Zeit vom 01.03. bis 15.07. müssen die Hunde nach der Feldordnung angeleint werden. Ansonsten herrscht kein Leinenzwang - sofern der Stadtrat dem folgt - künftig auf vielen Grünflächen entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie auf zahlreichen Wiesen und entlang von Wander- und Radwegen am Stadtrand.
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